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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 20. Literarische Tätigkeit 137<br />

zu ihrer Zeit behandelt. Als Quellen wurden benutzt die Chronik Hermanns<br />

von Reichenau, die Vita Heriberts von Köln und die Vita des hl.<br />

Adalbert von Johannes Canaparius. Stilistisch ist der Verfasser stark von<br />

Sallust beeinflußt (Pabst, Geschichtsquellen S. 96; Manitius, Lateinische<br />

Literatur 2 S. 387). Für die Geschichte Ezzos beruhen die Actus teilweise<br />

auf guter mündlicher Tradition; es fehlen allerdings, was bei dieser Art<br />

der Überlieferung häufig begegnet, nicht die sagenhaften Züge (vgl.<br />

Mathilde Uhlirz, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Otto II. und Otto<br />

III. 2: Otto III. 1954 S. 530 ff.). Sie konnten um so leichter eindringen,<br />

als der Verfasser Ezzo nicht persönlich gekannt hat. Gegenüber den<br />

Exkursen in die große Politik, den Wundererzählungen, den Berichten<br />

über Richeza tritt die Geschichte des Klosters etwas in den Hintergrund.<br />

Allein der erste Abt Ello erhält eine knappe Charakteristik; seine Nachfolger<br />

Tegeno und Wolfhelm werden nur beiläufig erwähnt. Einige Fragen,<br />

die dem Historiker ebenfalls wichtig sind, wie die nach der Herkunft des<br />

Besitzes, wurden völlig ausgeklammert. Nur bei dem heftig umstrittenen<br />

Klotten wurde eine Ausnahme gemacht. Doch auch in dieser das Kloster<br />

so tief berührenden Frage wird man mit einer einigermaßen wahrheitsgetreuen<br />

Darstellung rechnen dürfen. Denn ob die Übertragung dieses<br />

Besitzes an <strong>Brauweiler</strong> 1061 mit den so eingehend geschilderten rechtlichen<br />

Förmlichkeiten stattgefunden hatte, konnte zur Abfassungszeit unserer<br />

Quelle noch ohne Schwierigkeiten nachgeprüft werden. Man sollte dabei<br />

nicht vergessen, daß unter den damaligen Umständen völlig aus der Luft<br />

gegriffene Behauptungen ein großes Risiko bedeutet hätten (Wisplinghoff,<br />

Ältere Urkunden S. 116 f.).<br />

<strong>Die</strong> handschriftliche Überlieferung der Actus beruht auf einem vor der<br />

Mitte des 16. Jahrhunderts geschriebenem Manuskript, in das nachweislich<br />

manche Zusätze ohne Kenntlichmachung aufgenommen wurden 1). Leider<br />

läßt sich deshalb nicht feststellen, ob ein in dieser Quelle und in den<br />

gefälschten Urkunden übereinstimmender Passus ursprünglicher Bestandteil<br />

der Actus oder ein späterer Nachtrag ist (Wisplinghoff, Urkundenfälschungen<br />

S. 50 ff.).<br />

Den geringsten Wert unter den älteren Geschichtsquellen <strong>Brauweiler</strong>s<br />

hat die Vita Wolfhelms, des dritten bis 1091 amtierenden Abts (zu ihrer<br />

Beurteilung s. Manitius, Lateinische Literatur 3 S. 584 ff.; s. auch Hartmann,<br />

Manegold S. 61 ff.). Der Verfasser, ein Mönch des Klosters namens<br />

Konrad, hat den bedeutenden Mann seit etwa 1075 persönlich gekannt,<br />

sein Werk aber erst nach 1110, während der Amtszeit des Abts Eberhard<br />

t) Zuletzt dazu mit einer Würdigung der zahlreichen früheren Untersuchungen<br />

MÜLLER-MERTENS, Regnum Teutonicum S. 264 f.

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