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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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116 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

um fünf Uhr im Sommer, im Winter eine Viertelstunde später. Das<br />

bedeutete eine erhebliche Verschärfung gegenüber den Anordnungen des<br />

Abts Arnold Quad, nach denen zur Prim im Sommer um sieben Uhr, im<br />

Winter um acht Uhr aufgestanden werden sollte (Eckertz, Chronicon,<br />

AnnHistVNdRh 18 S. 139). Pünktlichkeit war vor allem an den Tagen zu<br />

beachten, an denen zwei Messen gefeiert werden mußten. <strong>Die</strong> Terz hielt<br />

man nach einer Erholungspause um acht Uhr oder kurz vorher. In der<br />

Fastenzeit schloß sich an die Sext jedoch sofort der Gottesdienst an, weil<br />

noch zwei Messen eingeschoben werden mußten. Nach dem Hochamt war<br />

Zeit zur Erholung, doch gab es Ausnahmen an dem Sonntag Trinitatis,<br />

dem Tag der Kirchweihe und am zweiten Sonntag nach Ostern. An diesen<br />

Tagen sollte die Terz sofort auf das Kapitelsoffizium folgen und die Sext<br />

vor dem Hochamt gesungen werden. Zur Non wurde normalerweise kurz<br />

nach zwölf Uhr geläutet, doch sollte sie in der Fastenzeit vor dem Hochamt<br />

stattfinden. Das erste Glockenzeichen dazu wurde um 9.30 Uhr gegeben<br />

und schon um 9 Uhr, wenn die sieben Bußpsalmen gelesen werden mußten.<br />

An den normalen Wochentagen fand die Vesper um drei Uhr statt, an<br />

den Festen mit zwölf Lektionen eine halbe Stunde früher und, falls<br />

Totenvigilien gelesen werden mußten, um zwei Uhr. Zur Komplet wurde<br />

nicht geläutet, doch konnte der Prior mit drei Schlägen der Refektoriumsglocke<br />

das Zeichen dazu geben lassen. In einem Schlußvermerk wurde<br />

hervorgehoben, daß der Kustos je nach den Umständen auch Änderungen<br />

im Tagesablauf anordnen konnte, beispielsweise ein früheres oder späteres<br />

Aufstehen.<br />

Allgemeine Regel bei den Bursfeldern war es, vor dem jeweiligen<br />

Glockengeläut, das zum Aufstehen rief, den Brüdern ein Zeichen zu geben,<br />

damit sie sich rechtzeitig vom Bett erheben oder von der Arbeit versammeln<br />

konnten. Das erste Läuten zur nächtlichen Vigil oder zur Vesper<br />

sollte auf die Dauer von zwei Psalmenlesungen ausgedehnt werden, so<br />

daß dafür zusammen mit dem zweiten Läuten etwas weniger als eine<br />

Viertelstunde in Anspruch genommen wurde. Alles übrige Läuten sollte<br />

nur sehr kurz sein. Das Geläut, das das Gotteslob begleitete, hatte an allen<br />

Festen mit zwölf Lektionen mit dem Beginn des Te Deum einzusetzen<br />

und beim Sanctus aufzuhören. Der Einsatz der größeren und kleineren<br />

Glocken war genau nach dem Rang der Feste abgestuft. Für die Konventsmessen<br />

gab es besondere Bestimmungen. Wenn in ihnen das normale<br />

Kyrie eleison gesungen wurde, war der Glockenschlag eingeschränkt,<br />

dagegen bei sonntäglichen und feiertäglichen Messen ausgedehnter. An<br />

den Wochentagen, an denen das Totenoffizium stattfand, sollte wie an den<br />

geringeren Festtagen geläutet werden. Von der Bestimmung, daß vor der<br />

Komplet nicht geläutet werden sollte, wurde in der Fastenzeit eine Aus-

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