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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 20. Literarische Tätigkeit 147<br />

kommentierte Ausgabe der Fundatorum actus, der zweite Abhandlungen<br />

zur Geschichte der Gründerfamilie, der dritte eine Urkundensammlung<br />

mit Erläuterungen, der vierte die Geschichte der Äbte und berühmten<br />

Angehörigen des Klosters, der fünfte eine Urkundensammlung mit Weistümern,<br />

Auszügen aus dem Totenbuch, Darlegungen über den in <strong>Brauweiler</strong><br />

aufbewahrten Splitter der hl. Lanze, andere Reliquien und die<br />

jährlichen Prozessionen enthalten. Obwohl Abt Herriger schon 1774 um<br />

die Druckgenehmigung des Generalkapitels nachsuchte (Volk, Generalkapitels-Rezesse<br />

3 S. 400), ist das Werk nie erschienen, vielleicht weil man<br />

von einer Veröffentlichung der Urkunden Nachteile für das Kloster befürchtete.<br />

Andeutungen, die sich in diesem Sinne auslegen ließen, gibt es<br />

bei Würdtwein, Nova subsidia 5 S. 274. Handschriftlich sind nur die bei den<br />

ersten Teile erhalten geblieben (D, Hs D XI 2); der zweite Teil befand<br />

sich in der Preußischen Staats bibliothek in Berlin (Ms boruss. fol. 789),<br />

wozu Bader, Baugeschichte S.20 und Oediger, Bestände 5 S.256 zu<br />

vergleichen sind.<br />

<strong>Die</strong> sonstigen literarischen und wissenschaftlichen Bemühungen der<br />

Klosterangehörigen brauchen hier nur kurz zusammengefaßt werden. Abt<br />

Wolfhelm schrieb einen Brief über die Abendmahlsfrage (s. unten § 26).<br />

Um 1235 verfaßte ein unbekannter Mönch ein metrisches Leben des hl.<br />

Benedikt (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 165), das nicht erhalten<br />

geblieben ist. Der Prior Gerhard von Düren übersetzte gegen 1360<br />

die Benediktinerregel ins Deutsche (s. unten § 27). <strong>Die</strong> umfangreiche<br />

literarische Tätigkeit von Adam Adami ist ebenfalls unten § 38 kurz<br />

erwähnt. Abt Groten schrieb ein Speculum religiosorum (s. unten § 26),<br />

Thomas Schmitz theologische Werke (s. unten § 35) und schließlich Franz<br />

Cramer historische und juristische Abhandlungen (s. unten § 38).

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