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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 15. Liturgie und Festkalender 117<br />

nahme gemacht. Bei den Konventsmessen sollte ein Schlag der kleinen<br />

Glocken erfolgen, wenn der Priester das Gratias agamus domino gesprochen<br />

hatte, und ebenso beim Erheben des Kelches.<br />

In den speziellen Gebräuchen des Klosters war vorgeschrieben, daß<br />

zur Matutin die kleinste Glocke auf die Dauer einer Psalmenlesung ertönte<br />

und in gleicher Länge zur Vesper. An den Hochfesten sollte dieses Geläut<br />

mit zwei kleineren Glocken stattfinden. Zu den sonstigen kleinen Horen,<br />

also zur Prim, Terz, Sext und Non, hatte ein Glockenschlag auf die Dauer<br />

eines Ave Maria mit der größeren Glocke im Chor zu erfolgen. Nach dem<br />

Gesang der Prim gab es einen Glockenschlag, der aber an zwei Festen,<br />

der Verkündigung und der Geburt des Herrn, also am 25. März und<br />

25. Dezember, während des letzten Psalms geschehen sollte, damit die<br />

unentschuldigt Abwesenden noch hinzukommen konnten, die sich im<br />

Kapitel niederzuwerfen und um Verzeihung zu bitten hatten. <strong>Die</strong> gleiche<br />

Glocke rief auch zu den Kapitelssitzungen. Am Aschermittwoch erklang<br />

sie auf die Dauer eines Ave Maria und ebenso zur Lesung der Bußpsalmen<br />

im Chor, damit alle Abwesenden rechtzeitig zur Litaneiprozession erschienen.<br />

Zu Ostern, am Tag danach, zu Christi Himmelfahrt, Pfingsten,<br />

Fronleichnam, den Marienfesten am 25. März, 2. Juli und 15. August läutete<br />

die kleine Glocke im großen Turm zum Tagesgebet auf die Dauer<br />

eines Ave Maria. Dann sollte das Volk in die Kirche eingelassen werden,<br />

damit es die Komplet hören konnte. Nach deren Beendigung erfolgten<br />

wieder drei Glockenschläge mit der gleichen Glocke, während der das<br />

Ave Maria gesprochen wurde. Drei Glockenschläge erklangen auch um<br />

die vierte und fünfte Stunde sowie zu Mittag. Den weiteren ausführlichen<br />

Darlegungen ist zu entnehmen, daß dem alten Brauch <strong>Brauweiler</strong>s entsprechend<br />

das allgemeine Totenoffizium zur Abendzeit stattfand. Besondere<br />

Bestimmungen gab es, wenn ein spezielles Gedächtnis begangen<br />

wurde.<br />

Den Aufzeichnungen über die Lichter und die Ausgestaltung der Feste<br />

von Lichtmeß (2. Februar) bis kurz nach Ostern ist folgendes zu entnehmen<br />

(PfA Brauweil~r, Liber s. Nicolai BI. 134 a ff.): Ständig sollten drei<br />

Lampen in der Kirche brennen, nämlich eine am Hochaltar und zwei im<br />

Presbyterium vor dem Allerheiligsten. Nach der Komplet waren zwei<br />

weitere Lampen anzuzünden, eine im Kirchenschiff, die andere in der<br />

Krypta vor dem Marienaltar, die bei Tagesanbruch gelöscht werden sollten.<br />

<strong>Die</strong> weiteren Aufzeichnungen betrafen die Verwendung von Kerzen an<br />

Sonn- und Festtagen.<br />

An Mariae Lichtmeß fand auch eine Kerzenweihe für die Laien statt.<br />

Der Rest der Aschermittwoch geweihten Asche wurde dem Krankenmeister<br />

übergeben, der sie für die Sterbenden aufbewahrte. Nach der Been-

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