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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 13. Äußere Bindungen und Beziehungen 93<br />

fen zu bitten und den Abt absetzen zu lassen (Volk, Generalkapitels-<br />

Rezesse 2 S. 123). Dann ist jedoch lange Zeit von derartigen Beziehungen<br />

zu dem Diözesan nichts mehr zu hören. Als aber Abt Brewer Auseinandersetzungen<br />

mit mehreren seiner Mönche hatte, kam es 1667 zu einer<br />

erzbischöflichen Visitation (PfA <strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 383). Rund zwanzig<br />

Jahre später zur Zeit des ungeeigneten Abts Klingen fanden mehrere<br />

Visitationen seitens des Erzbischofs statt (PfA <strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 387 a).<br />

Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts verliefen die Beziehungen des Klosters<br />

zum Diözesan wieder in normalen Bahnen. Erzbischöfliche Eingriffe werden<br />

nicht mehr erwähnt.<br />

c. <strong>Die</strong> Erzbischöfe als weltliche Herren<br />

Mit dem Übergabeakt von 1051 (s. dazu oben § 7) war den Erzbischöfen<br />

nicht zuletzt auch die Verfügung über die Vogtei zugefallen, die für<br />

die nächsten Jahrzehnte, vermutlich als Lehen, in einer Seitenlinie des<br />

pfalzgräflichen Hauses verblieb. 1096 ist dann ein Graf <strong>Die</strong>trich, wahrscheinlich<br />

aus dem klevischen Haus, als Vogt bezeugt (Wisplinghoff,<br />

RheinUB Nr. 103). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß<br />

die Klever auch anderweitig, etwa im Fall der Tomburg, Erben der<br />

Pfalzgrafen geworden sind. Ein Vogt Eberhard, auf dessen Betreiben<br />

Erzbischof Hermann 111. von Köln eine Rodung im Wald Bram gestattete,<br />

erscheint 1099 (Wisplinghoff, Rhein UB Nr. 105), doch ist es nicht ganz<br />

sicher, ob es sich hierbei um einen Vogt von <strong>Brauweiler</strong> handelte. Kurz<br />

nach 1130 wird mehrmals ein Klostervogt Heinrich genannt, der erzbischöflicher<br />

Ministeriale war, wie sich aus einer dieser Nennungen ergibt<br />

(MGH DD Lo 111. Nr. 37 vom 2. Mai 1131, Knipping, Regg 2 Nr.298<br />

von 1133; Lacomblet 1 Nr. 316 von 1133). Zu vermuten ist, daß Heinrich<br />

die Vogtei als erzbischöfliches Lehen innehatte. 1159 wird ein Vogt Heinrich<br />

von Altendorf aus einer bekannten kölnischen Ministerialenfamilie<br />

aufgeführt (D, <strong>Brauweiler</strong>, Urk. 15). <strong>Die</strong> Hauptvogtei ist danach in den<br />

Händen kölnischer Ministerialen geblieben und im Lauf der Zeit dort<br />

erblich geworden.<br />

In Klotten und den übrigen Moselbesitzungen ist schon im<br />

11. Jahrhundert ein Graf Sigebodo als Vogt bezeugt (MGH DD HIli.<br />

Nr. 273 = Wisplinghoff, RheinUB Nrn. 91 und 96). <strong>Die</strong> bei den Nennungen<br />

stammen aus gefälschten Urkunden, doch ist ein Zweifel daran, daß<br />

die Klottener Vogtei sich längere Zeit als kölnisches Lehen in den Händen<br />

der Grafen von Are befand, zu denen der erwähnte Sigebodo zu rechnen<br />

ist, nicht möglich. Ein Vogt <strong>Die</strong>trich, wahrscheinlich Graf <strong>Die</strong>trich von

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