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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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110 4. Verfassung<br />

ererhebung. Das Kloster machte die Zahlung seines Anteils in Höhe von<br />

50 Goldgulden von der Abstellung gewisser Beschwerden abhängig; die<br />

Verwaltung griff zu den üblichen Zwangsmaßnahmen, nämlich Beschlagnahme<br />

und Verkauf der in ihrem Machtbereich anfallenden klösterlichen<br />

Einkünfte (D, Jülich-Berg II 397 BI. 356 ff.). In Kriegszeiten waren die<br />

Forderungen selbstverständlich besonders hoch. So hat <strong>Brauweiler</strong> in den<br />

Jahren 1686-1695 den geradezu unwahrscheinlich klingenden Betrag von<br />

1513 Reichstalern bezahlt (EBA Köln, Mon 19 <strong>Brauweiler</strong> I 8). Immer<br />

wieder gab es Auseinandersetzungen mit Jülicher Untertanen um Waldund<br />

Weiderechte, um klösterliche Fischweiher, die manchmal sogar bis<br />

zum Herzog gebracht wurden (D, Jülich-Berg II 1410; PfA <strong>Brauweiler</strong>,<br />

Acta BI. 368; 408). Auf die Darlegung der kleinlich wirkenden Einzelheiten<br />

kann hier verzichtet werden. In der Mitte des 18. Jahrhunderts kam es zu<br />

den schon geschilderten höchst unerfreulichen Auseinandersetzungen um<br />

Neuwerk (s. oben § 13,6), bei denen sich die Düsseldorfer Behörden<br />

ausgesprochen parteiisch verhalten haben sollen. 1748 wurde die Zollfreiheit<br />

des gesamten kölnischen Klerus in den Herzogtümern Jülich-Berg<br />

aufgehoben (PfA <strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 413 a). Der Abt ließ zwölf ältere<br />

Leute, teils Zolleinnehmer, teils Fuhrknechte, in Bonn über die Zollfreiheit<br />

des Klosters aussagen. Über einen Erfolg dieser Maßnahme ist nichts<br />

bekannt.<br />

8. Beziehungen zu anderem Adel<br />

Auf Grund der Tatsache, daß bis 1467 die große Mehrheit der Klosterangehörigen<br />

adligen Häusern entstammte, war das Kloster voll in diese<br />

Welt integriert. Das bedeutete Einmischungen von außen in die eigentlich<br />

klösterlichen Angelegenheiten, so etwa bei der streitigen Abtswahl von<br />

1313, als der schließlich unterlegene Kandidat massiv von der benachbarten<br />

Ritterschaft unterstützt wurde (s. oben § 7). Das bedeutete die Einholung<br />

des Rats adliger "Freunde" in besonders wichtigen Sachen, so bei dem<br />

1365 erfolgten Rückkauf der Vogtei (D, <strong>Brauweiler</strong>, Urk. 50-53; Eckertz,<br />

Chronicon, AnnHistVNdRh 18 S. 119). Wenn man mit der Behandlung<br />

von im Kloster weilenden Familienangehörigen nicht einverstanden war,<br />

griff man zu Gewaltmaßnahmen. Aber auch die Mönche haben ihre<br />

Herkunft nicht vergessen und sich einige Male mit der Waffe in der Hand<br />

in weltliche Streitigkeiten eingemischt (s. oben § 7). Öfter als es beispielsweise<br />

in Siegburg geschehen zu sein scheint, wurde das Kloster befehdet,<br />

was abgesehen von den Jahren kurz nach 1313 in der 2. Hälfte des<br />

14. Jahrhunderts geschah (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 18 S. 118,

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