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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 22. Verwaltung des Besitzes 163<br />

feststellen. <strong>Die</strong> Ausgaben teilte der Rechnungsführer wieder in zwei Posten.<br />

Über 1 711 Reichstaler wurden Einzelnachweise gegeben, während<br />

2 148 Reichstaler für Kellnereinotwendigkeiten bestimmt waren. Auch das<br />

Jahr 1801/02 brachte mit ungefähr 4500 Reichstalern eine hohe Einnahme,<br />

zu der fast ganz das verkaufte Getreide beigetragen hatte. <strong>Die</strong> Ausgaben<br />

stellten sich auf 4455 Reichstaler.<br />

§ 22. Verwal tung des Besitzes<br />

Nachrichten über die Art und Weise, wie der Besitz genutzt wurde,<br />

sind vor allem aus der Anfangszeit nur spärlich vorhanden. Vermutlich<br />

hat zu Anfang die Villikationsverfassung bestanden. In der Frühzeit gab<br />

es weiter eine Auf teilung in hauptsächlich Getreide bzw. Vieh liefernde<br />

Höfe, wie es beispielsweise von dem Damenstift Essen bekannt ist. Ein<br />

Viehhof, wohl der große Hof am Ort selbst, wird noch im 14. Jahrhundert<br />

mehrmals genannt (D, <strong>Brauweiler</strong>, Akten 1/2 BI. 1 b, 6a). Allerdings<br />

lieferte er zu dieser Zeit kaum noch Vieh. 1222 nennt eine Urkunde einen<br />

<strong>Brauweiler</strong> Mönch Arnold als Verwalter des Hofs Wiesdorf (Kremer,<br />

AkadBeitrr 3,2 S. 71 Nr. 49). Mitte des 14. Jahrhunderts waren die großen<br />

Höfe, von denen vier oder fünf im benachbarten Freimersdorf lagen, zum<br />

Teilbau ausgegeben. <strong>Die</strong> Rechnungen besagen, daß der Kellner gewisse<br />

Hilfen leistete, indem er Saatkorn stellte und Arbeitslöhne für die Erntearbeiten<br />

und das Dreschen bezahlte. Er trug auch die Kosten für das Waschen<br />

und Scheren der Schafe, die auf den Höfen in größerer Zahl gehalten<br />

wurden. Doch nur beim Wiesdorfer Hof sind diese Zuwendungen regelmäßig<br />

nachgewiesen, so daß hier vielleicht vertragliche Abmachungen in<br />

der Art angenommen werden können, wie sie aus der Grundherrschaft<br />

von St. Pantaleon in Köln durch die Pachturkunde für den Halfen Matthias<br />

von 1251 bekannt sind (Hilliger, Urbare S. Pantaleon S. 160 ff.). Zwischen<br />

1352 und 1530 - ein genauer Zeitpunkt ist wegen des Fehlens einschlägiger<br />

Verträge nicht zu ermitteln -, ist der Übergang zur Verpachtung<br />

gegen feste jährliche Abgaben erfolgt. Dabei blieb es bis zur Aufhebung<br />

des Klosters, wie sich aus dem Lagerbuch von 1758 ergibt (D, <strong>Brauweiler</strong>,<br />

Akten 12; vgl. auch zum Vorhergehenden Wisplinghoff, Untersuchungen<br />

S. 135 f.).<br />

Das Kloster hat seinen nicht übermäßig umfangreichen Besitz immer<br />

sehr intensiv nutzen müssen. <strong>Die</strong> Rechnung von 1530/31 zeigt (s. ihre<br />

Analyse bei Wisplinghoff, Untersuchungen S. 183 ff.), daß die Abgaben<br />

der Höfe zu dieser Zeit kaum geringer waren als 1758, während in Siegburg<br />

und in anderen Grundherrschaften die Pachtsätze vor allem während des

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