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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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86 4. Verfassung<br />

berichtet, daß unter Abt Münch acht Brüder aufgenommen wurden, von<br />

denen nicht weniger als sieben nach Ablauf der Probezeit das Kloster<br />

wieder verließen. Der letzte von ihnen hat dann aber mehr als 28 Jahre<br />

das Amt des Kochs versehen (PfA <strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 331 b f.). Am<br />

2. Februar 1661 wurden sogar fünf Laienbrüder zur feierlichen Profeßleistung<br />

zugelassen (PfA <strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 370). Als Berufe dieser und<br />

später eingetretener Laien werden Koch, Schneider und Schreiner genannt,<br />

soweit sie überhaupt verzeichnet sind (vgI. dazu auch Dep. Köln Akten<br />

109 BI. 102 ff., wo insgesamt acht Leute aufgeführt sind). Der unter Abt<br />

Mertzenhausen aufgenommene Schreiner Paul Sieben, der 1685 im Alter<br />

von 57 Jahren starb, stellte mit zwei Genossen den Hochaltar her (D, Dep.<br />

Köln Akten 109 BI. 101 b; ebd., <strong>Brauweiler</strong>, RuH 3 BI. 127 b). <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>ner<br />

der Abtei werden ausdrücklich noch im Jahr 1766 genannt, als sie sich<br />

beim Brand des Dorfs <strong>Brauweiler</strong> an den Löscharbeiten beteiligten (PfA<br />

<strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 432 a). In den Aufhebungsakten wurden diese Leute<br />

nicht genannt.<br />

§ 13. Äußere Bindungen und Beziehungen<br />

1. Das Verhältnis zu den Päpsten<br />

Obwohl schon die Stifter anläßlich ihrer Romreise Beziehungen zu der<br />

höchsten geistlichen Gewalt angeknüpft hatten, hat das Kloster verständlicherweise<br />

diese Verbindung längst nicht in dem gleichen Ausmaß wie<br />

die zu den deutschen Königen gepflegt. Papst Leo IX. hat während seines<br />

Aufenthalts zu Köln am 7. Mai 1052 zugunsten des Klosters geurkundet,<br />

doch war der eigentliche Adressat Erzbischof Hermann II. von Köln<br />

(Pflugk-Harttung, Acta 1 Nr. 24 = JL Nr. 4272 = Schieffer, <strong>Germania</strong><br />

pontificia 7 S. 262 Nr. 6). In den Streitigkeiten um den Moselbesitz soll<br />

Abt Wolfhelm den Papst Gregor VII. um Hilfe gebeten haben, der darauf<br />

angeblich antwortete (Wisplinghoff, RheinUB Nr. 100 = Schieffer, <strong>Germania</strong><br />

pontificia 7 S. 263 Nr. + 9). Wie schon erwähnt, wurde Abt Aemilius<br />

von Papst Eugen III. im Jahr 1148 abgesetzt (s. § 7). Sein Nachfolger<br />

Geldolf hat vermutlich auch aus diesem Grund auf gute Kontakte zur<br />

päpstlichen Autorität Wert gelegt. Geldolf schickte 1153 seinen Prior nach<br />

Rom, der von Papst Anastasius IV. eine Besitzbestätigung erlangte, allerdings<br />

in Formulierungen, die weitgehend dem Privileg Leos IX. entlehnt<br />

sind. Doch nicht allein aus diesem Grunde ist die Urkunde verdächtig<br />

(dazu zuletzt Schieffer, <strong>Germania</strong> pontificia 7 S. 264 f. Nr. + 13).Auch<br />

Papst Hadrian IV. nahm wenige Jahre später den Abt mitsamt den Klo-

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