28.02.2014 Aufrufe

Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 13. Äußere Bindungen und Beziehungen 97<br />

ersten erhaltenen Steuerverzeichnis, das in das Jahr 1308 gehört, mit<br />

30 Mark angeschlagen (Oediger, Liber valoris S. 33), was aber damals<br />

längst kein Zehntel der Einkünfte mehr bedeutete. Infolge der ständig<br />

fortschreitenden Geldentwertung war die decima eine Last, die immer<br />

leichter zu tragen war und die dem Landesherrn immer weniger einbrachte.<br />

Man forderte deshalb zum Ausgleich schon bald mehrere decimae. Im<br />

allgemeinen ist der Klerus in Kurköln durch die Steuerforderungen erheblich<br />

weniger beansprucht worden als die weltlichen Stände. Immerhin<br />

war es unangenehm genug, daß solche Gelder vor allem in Not- und<br />

Kriegszeiten erhoben wurden, in denen auch die Einnahmen spärlicher<br />

flossen und die Landbevölkerung, die eigenen Pächter, unter starkem<br />

Druck standen.<br />

<strong>Die</strong> einschlägigen Quellen des kurkölnischen Archivs sind bei weitem<br />

nicht vollständig erhalten, was natürlich ganz besonders für die frühere<br />

Zeit gilt, so daß sich einigermaßen exakte Angaben über die Belastung<br />

der Geistlichkeit insgesamt sowie der einzelnen Stiftskirchen und Klöster<br />

nur mit großen Schwierigkeiten machen lassen. <strong>Die</strong> zeitraubende Durchsicht<br />

der Domkapitelsprotokolle, die ein wesentlich genaueres Bild ergeben<br />

würde, verbot sich in unserem Zusammenhang von selbst, da es hier ja<br />

nicht um die Geschichte der kurkölnischen geistlichen Steuern geht. Bei<br />

<strong>Brauweiler</strong> kommt hinzu, daß es zwar in der Regel dem Klerus secundarius<br />

zugerechnet wurde, der mit Ausnahme des Domkapitels aus den großen<br />

stadtkölnischen Stiftskirchen und Klöstern bestand. Aber nicht ganz selten<br />

erscheinen unter dieser Bezeichnung wirklich nur die stadtkölnischen<br />

Gemeinschaften. 1593 wurden von <strong>Brauweiler</strong> sogar unter der Behauptung,<br />

daß es zum Klerus extraneus, zur auswärtigen, aber im kurkölnischen<br />

Territorium begüterten Geistlichkeit gehöre, 1000 Goldgulden gefordert.<br />

Als der Abt sich weigerte, soll der Kollektor, der Scholaster von Bonn,<br />

veranlaßt haben, daß eine militärische Besatzung in das Kloster gelegt<br />

wurde, um die Zahlung zu erzwingen (D, Kurköln VIII 22/10).<br />

In der späteren Zeit belief sich eine decima für <strong>Brauweiler</strong> auf 15 Gulden,<br />

was in etwa eine Fortschreibung des Satzes von 1308 bedeutete. Es war<br />

die Hälfte' des Betrages, den die großen Stiftskirchen St. Gereon in Köln<br />

und St. Cassius in Bonn zahlen mußten. Mit den Stiftskirchen St. Severin,<br />

St. Maria im Kapitol, St. Kunibert in Köln und ebenso mit den Klöstern<br />

St. Pantaleon und Deutz stand <strong>Brauweiler</strong> auf gleicher Stufe. Der Steuersatz<br />

berücksichtigte damit wohl nur sehr grob die Leistungsfahigkeit<br />

der einzelnen Institute. Auffallend ist, daß Groß-St. Martin in Köln bereits<br />

von dem ersten Anschlag an nur die Hälfte des Ansatzes von St. Pantaleon<br />

entrichtete.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!