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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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52 3. Historische Übersicht<br />

sah schließlich keinen anderen Ausweg mehr als den, Erzbischof Ruprecht<br />

von der Lage zu unterrichten und um sein Eingreifen zu bitten (ebd.<br />

S. 148 ff.). Befördert wurde dieser Entschluß durch die geradezu verzweifelte<br />

wirtschaftliche Lage des Klosters.<br />

§ 8. Das Kloster während seiner Zugehörigkeit zur<br />

Bur s fe I der K 0 n g re g a t ion von 1 467 bis zur Au fh e b u n g 1 802<br />

Über die Reform <strong>Brauweiler</strong>s von 1467 liegt in der Chronik ein<br />

verhältnismäßig ausführlicher Bericht vor, kein Wunder, da der erste<br />

Chronist Bartholomäus von Grevenbroich (vgl. zu ihm unten § 37), obwohl<br />

er nicht zu den Männern der ersten Stunde gehörte, bald danach in<br />

das Kloster aufgenommen wurde und manche der anfanglichen Schwierigkeiten<br />

noch selbst erlebt hatte. Nachweislich hat es trotz aller Gegensätze<br />

und Streitereien auch ganz normale Kontakte der bürgerlichen Mönche<br />

mit ihren adligen Vorgängern gegeben (Eckertz, Chronicon, Ann-<br />

HistVNdRh 18 S.141). Am aufschlußreichsten ist jedoch ein an Abt<br />

Eberhard, Prior und Konvent gerichtetes Mandat des Erzbischofs Ruprecht,<br />

das am 17. Juli 1467 in Deutz ausgestellt worden ist. Danach habe<br />

eine Visitation, über deren Datum und Teilnehmer nichts mitgeteilt wird,<br />

den ausgesprochen jämmerlichen Zustand des Klosters enthüllt. <strong>Die</strong> alten<br />

Mönche hätten daraufhin ihre Bereitschaft zur Besserung erklärt bzw.<br />

versichert, daß sie das Reformwerk nicht hindern würden. Nach reiflicher<br />

Überlegung mit seinen Räten habe der Erzbischof die Entsendung von<br />

sieben gut ausgebildeten Mönchen von Groß-St. Martin beschlossen, die<br />

unter der Leitung ihres Kellners Adam von Hertzenrath stehen sollten.<br />

Adam hatte mit dem Titel Propst die Verantwortung für das Kloster zu<br />

übernehmen. <strong>Die</strong> Resignation des bisherigen Abts Eberhard von Galen<br />

wird in diesem Mandat schon als vollendete Tatsache betrachtet. Anscheinend<br />

hat man vorausgesetzt, daß die adligen Mönche weiter im Kloster<br />

verbleiben würden. Propst Adam sollte schließlich innerhalb von sechs<br />

Tagen in den Besitz der Abtei eingewiesen werden (ebd. S. 153 f.).<br />

Wie der Chronist weiter, merkwürdigerweise jedoch vor der Wiedergabe<br />

des Mandats mitteilt, erschien der Erzbischof zwei Tage später am<br />

19. Juli mit einem großen Gefolge an Geistlichen und Laien persönlich in<br />

<strong>Brauweiler</strong>. Nachdem die alten Mönche durch das Geläut der Konventsglocke<br />

zusammengerufen worden waren, habe der Erzbischof in einer<br />

Ansprache den heruntergekommenen Zustand des Klosters beklagt, die<br />

anwesenden Mönche heftig getadelt und zur Besserung ihres Lebenswandels<br />

aufgerufen. Abt Eberhard habe darauf vor Notaren und Juristen in

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