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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 13. Äußere Bindungen und Beziehungen 95<br />

Abts Hermann Zobbe wurden die bei den Übeltäter von Erzbischof Engelbert<br />

IH. exkommuniziert, doch trat der Abt bald darauf auf Bitten<br />

seiner Hintersassen für die Aufhebung dieser Sentenz ein (Eckertz, Chronicon,<br />

AnnHistVNdRh 18 S. 118 f.). <strong>Die</strong> beiden Adligen antworteten mit<br />

einem neuen Überfall auf die Klosterbesitzungen. Der Erzbischof setzte<br />

dann zwar einen Tag zu Verhandlungen fest, auf dem er ein Weistum der<br />

Schöffen forderte. Aber Philipp von Kentenich wollte nicht auf das Urteil<br />

warten, entfernte sich vorzeitig und brachte schriftlich ausführliche Klageartikel<br />

vor (ebd. S. 119), die nicht erhalten geblieben sind. Ende 1362<br />

suchte sogar Kaiser Karl IV. eine Einigung zwischen den Parteien zustandezubringen.<br />

Das Kloster und die Brüder von Kentenich entsagten vor<br />

ihm aller Feindschaft und bestellten Schiedsleute, die ihre Schwierigkeiten<br />

gütlich entscheiden sollten. Aber auch diesen Versuchen blieb der Erfolg<br />

versagt; das Kloster mußte die Vogtei schließlich zu einem weit überhöhten<br />

Preis zurückkaufen, was beträchtliche wirtschaftliche Schwierigkeiten zur<br />

Folge hatte (dazu Janssen, Regg 7 Nr. 314, 324, 339; s. weiter auch unten<br />

§ 21).<br />

In der Folgezeit ist über die Inhaber der Vogtei kaum noch etwas<br />

bekannt. Nach dem 1365 erfolgten Rückkauf hatte man im Kloster beschlossen,<br />

die Vogtei nur noch auf jeweils zwei Jahre auszugeben und die<br />

Entschädigung des Vogts für seine <strong>Die</strong>nste genau festzusetzen. Zum ersten<br />

Vogt nach der neuen Regelung wurde Heinrich von Kentenich bestellt,<br />

der jährlich 100 Mark und 20 Malter Hafer erhielt. Später wurde diese Last<br />

auf die Untertanen abgewälzt, die dem Vogt jährlich 50 Malter Hafer<br />

liefern sollten. Zudem stand ihm noch die Hälfte der größeren Brüchtenstrafen<br />

zu. Der Stellvertreter des Vogts, auf lateinisch als prefectus bezeichnet,<br />

trat später ganz an seine Stelle. Er hatte im Jahr zehn Malter Hafer<br />

zu beanspruchen (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 18 S. 120). <strong>Die</strong>ser<br />

Beschluß fand die Zustimmung des Kölner Erzbischofs Engelbert IH. Bei<br />

Ausbruch des Neusser Krieges im Jahr 1474 übertrug man die Vogtei an<br />

den Herzog von Jülich-Berg, ebenfalls für zwei Jahre, weil man sich von<br />

dieser Seite einen wirksamen Schutz versprach. Auch hierzu wurde die<br />

Genehmigung des Kölner Erzbischofs Ruprecht eingeholt (ebd. 19 S. 225).<br />

<strong>Brauweiler</strong> bildete zusammen mit den benachbarten Orten Sinthern,<br />

Freimersdorf, Dansweiler, Widdersdorf, Klein-Königsdorf und Mansteden<br />

eine kurkölnische Unterherrschaft. Der Bezirk war ungefahr 29 Quadratkilometer<br />

groß; in den 1670 dort stehenden 155 Häusern (vgl. dazu Fabricius,<br />

Erläuterungen 2 S. 80) mögen knapp 1000 Menschen gelebt haben.<br />

<strong>Die</strong> Ausübung der Rechtspflege in diesem Bereich wurde, wenigstens in<br />

der Theorie, von den kurfürstlichen Behörden in Bonn überwacht. In den<br />

klösterlichen Quellen ist davon jedoch kaum einmal die Rede. Beiläufig

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