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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 8. Das Kloster von 1467 -1802 65<br />

mitorium war untersagt. Zeitungen (relationes, gazetas hebdomadarias) aus<br />

Köln durften nur mit Erlaubnis der Oberen beschafft werden (EBA Köln,<br />

Mon 19 <strong>Brauweiler</strong> I 3). Wer sich von den Mönchen in Köln aufhielt,<br />

sollte nur im dortigen <strong>Brauweiler</strong> Hof essen und schlafen. Wohl bei dieser<br />

Gelegenheit hatte der Präsident der Kongregation mehrere Ämter neu<br />

besetzt, was der Abt wenig später rückgängig machte. Doch bei der<br />

erneuten Visitation, die Ende April 1668 der Kölner Generalvikar Paul<br />

Aussemius und der Abt von St. Pantaleon Aegidius Romanus durchführten,<br />

wurden schwere Vorwürfe gegen den Abt erhoben. Es ging im<br />

einzelnen um Willkürlichkeiten bei der Ämterbesetzung, um zu vertrauten<br />

Umgang mit der Frau des Schultheißen (praetor) von <strong>Brauweiler</strong> und um<br />

die angebliche Ungültigkeit seiner Wahl. Zur Opposition gehörten die<br />

Mönche Johann Wolters und Wolfgang Hellenbroich, die sonst in keiner<br />

Weise hervorgetreten sind (vgI. zu ihnen § 37). <strong>Die</strong> Visitatoren stellten<br />

fest, daß es sich bei allem nur um haltlose Gerüchte handelte. Abt Romanus<br />

charakterisierte in seinen Aufzeichnungen die Mönche von <strong>Brauweiler</strong> als<br />

unruhig (Hilliger, Urbare S. Pantaleon S. 561). Wohl bei dieser Gelegenheit<br />

setzte der Generalvikar den Mönch Maurus Dunwald als Pfarrer von Zons<br />

ab, wogegen der Prior heftig opponierte (PfA <strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 383 b).<br />

Gründe für diese höchst ungewöhnliche Maßnahme werden nicht angegeben.<br />

Mit der Wahl des Abts Klingen 1672 begannen für das Kloster Schwierigkeiten<br />

anderer Art. Sehr schnell erwies es sich, daß der Abt wirtschaftlich<br />

unfähig war, was sich angesichts der Belastungen des Niederrheingebiets<br />

durch die Kriege Ludwigs XIV. besonders schlimm auswirkte.<br />

Fast selbstverständlich erscheint es, daß auch die Disziplin Schaden litt,<br />

trotz aller Bemühungen des Abts. So sagte der Subprior an läßlich der<br />

Visitation von 1691 aus, daß im vorausgegangenen Winter kaum die Hälfte<br />

der Mönche am Gottesdienst teilgenommen habe. Zwei Brüdern wurde<br />

vorgeworfen, daß sie das Kloster nach Belieben verließen (EBA Köln,<br />

Mon 19 <strong>Brauweiler</strong> II 1). Eine Quelle sieht die Wurzel des Übels darin,<br />

daß der Abt einige ehrgeizige Brüder aufgenommen hatte, auf deren<br />

Betreiben die vielen nutzlosen Visitationen stattgefunden hätten (D, Dep.<br />

Köln, Akten 109 BI. 97 b). Es kam zu heftigen Streitigkeiten zwischen<br />

Abt und Konvent, in diesem Fall offenbar mit mehr Grund als unter Abt<br />

Brewer. Tatsächlich besserten die wiederholten Visitationen nichts, vor<br />

allem wohl deshalb, weil die Visitatoren wirklich durchgreifende Maßnahmen<br />

scheuten. Typisch dafür erscheint in dem Rezeß vom 18. Juni 1687<br />

die Erläuterung eines Beschlusses der vorher stattgefundenen Visitation.<br />

Danach sollte zwar der Abt zurücktreten, doch war der Zeitpunkt in sein<br />

Belieben gestellt. So konnte Klingen erst wenige Tage vor seinem Tod

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