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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 7. Das Kloster von 1024-1467 51<br />

chende Vergleichs möglichkeiten, denn in dem trierischen Kloster St. Matthias<br />

hatte sich die Reform schon durchgesetzt (s. dazu Becker, Johannes<br />

Rode S. 11 ff.). Zur Beurteilung dieser Verhältnisse wäre wichtig zu wissen,<br />

ob sich das Leben im Kloster um 1450 erheblich von den 100 Jahre früher<br />

herrschenden Zuständen unterschieden hat (vgl. dazu oben S. 47 f.). Leider<br />

erlauben die Quellen auf diese Frage keine Antwort.<br />

Abt Arnold Quad hat zwar am Konzil von Basel teilgenommen, aber<br />

die dort getroffenen Bestimmungen zur Reform der Klöster bewußt nicht<br />

in <strong>Brauweiler</strong> eingeführt (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 18 S. 136).<br />

Er erließ dagegen eigene Statuten, die das Wecken und den Tagesablauf<br />

im Kloster, das Läuten und den Gottesdienst regelten. Dem Prior wurde<br />

gestattet, den Brüdern kürzeren Urlaub zu gewähren. Zugestanden wurde<br />

den Konventualen auch, nach Ableistung des im Turnus wechselnden<br />

Chordienstes sich einige Tage zu ihrer Verwandtschaft zu begeben, um<br />

sich dort erholen zu können. Das galt nur dann nicht, wenn feierliche<br />

Vigilien für Verstorbene stattfanden. Der Chronist weiß von weiteren, den<br />

Gottesdienst betreffenden Anordnungen, die seiner Meinung nach eher<br />

für Kollegiatstifte als für Klöster paßten (ebd. S. 139). Vielleicht hat Abt<br />

Arnold wirklich beabsichtigt, das Kloster schließlich ganz offiziell in ein<br />

Stift umzuwandeln, was ja in dieser Zeit nicht gerade selten geschehen ist,<br />

doch gibt der Chronist über die Motive des Abts keine Auskunft.<br />

Der letzte adlige Abt Eberhard von Galen, dessen Wahl von seinem<br />

Vorgänger gewünscht worden war (ebd. S. 146), trat sein Amt in einer<br />

für das Kloster außerordentlich schwierigen Zeit an. Der Chronist schildert<br />

ihn als einen von bestem Willen beseelten Mann, der sich gegenüber seinen<br />

Mönchen, die ihn angeblich einstimmig gewählt hatten, nicht durchsetzen<br />

konnte. Ihr Lebenswandel wird in den schwärzesten Farben geschildert.<br />

Entgegen den Mahnungen des Abts hätten sie sich nach Kräften bemüht,<br />

die noch vorhandenen Besitztümer und Einkünfte des Klosters in Wohlleben<br />

durchzubringen. Lieber hätten sie sich in den Schenken der Nachbarschaft<br />

beim Würfelspiel vergnügt und ein unsittliches Leben geführt,<br />

als am Gottesdienst teilgenommen (ebd. S. 151). <strong>Die</strong> Hintersassen hätten,<br />

da keine Klausur mehr gehalten wurde, ihre Hochzeiten mit Spiel und<br />

Tanz im Sommerrefektorium feiern können. Das ist sicher keine ganz<br />

sachlich-unparteiische Darstellung (v gl. dazu auch unten § 8), sondern<br />

erinnert stark an die Haltung, die Hallinger mit dem Wort "Reformrhetorik"<br />

gekennzeichnet hat. Es erscheint sehr wohl möglich, daß Abt<br />

Eberhard tatsächlich eine Kursänderung beabsichtigt hat und zur Strenge<br />

der Benediktinerregel zurückkehren wollte. Eine solche Absicht mußte<br />

ganz natürlich zu Spannungen mit dem Konvent führen, der sich in einer<br />

solchen Lage auf die Statuten des Abts Arnold berufen konnte. Der Abt

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