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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 7. Das Kloster von 1024-1467 45<br />

Indiz für die Entstehung der Falsa in der zweiten Hälfte des<br />

13. Jahrhunderts gewonnen. In einigen der Falsa spielen zudem Vogteiregelungen<br />

eine große Rolle. Tatsächlich hat es um 1270 Auseinandersetzungen<br />

mit den Vögten gegeben (vgl. Lacomblet 2 Nr. 629 vom 15. Mai<br />

1272; weiter D, <strong>Brauweiler</strong>, Urk. 30 vom 13. April 1276), in denen auch<br />

die Fälschungen verwendet worden sind. Ihre Entstehung kann somit in<br />

die Jahre zwischen 1255 und 1272 angesetzt werden (vgl. dazu Wisplinghoff,<br />

Urkundenfälschungen S. 42 ff.).<br />

Der folgende Abt Ludolf von Holte, der in Anwesenheit und unter<br />

dem Einfluß seines Bruders, des Kölner Erzbischofs Wikbold von Holte,<br />

gewählt wurde, war ohne jeden Zweifel Profeßmönch von Corvey (vgl.<br />

Knipping, Regg 3 Nr. 3539; dazu auch unten § 26). Der den weltlichen<br />

Schätzen sehr zugetane Erzbischof verstand sich erst nach einer eingehenden<br />

Prüfung der <strong>Brauweiler</strong> Privilegien zur kostenlosen Vornahme der<br />

Weihe (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 179). In der Regierungszeit<br />

Ludolfs wurde der Kanoniker von St. Kunibert in Köln Walram<br />

von Schönberg in abbacia getötet, was zu Feindseligkeiten seiner Verwandten<br />

gegen das Kloster führte. Der Täter wird in der Quelle nicht<br />

genannt (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 184). Der Abt ließ<br />

sich von König Albrecht 1. die älteren Privilegien des Klosters bestätigen,<br />

kaufte etwas Besitz, sorgte während der Hungersnot von 1309 bis 1311<br />

für die Unterbringung eines Teils seiner Mönche in Trierer und Lütticher<br />

Klöstern, kümmerte sich um den Garten und die Weiden anpflanzungen<br />

(ebd. S. 180, 182 f.). Sonst ist über seine Regierungszeit kaum etwas<br />

bekannt. Doch müssen sich damals Parteiungen und schwere Gegensätze<br />

im Konvent herausgebildet haben.<br />

Nach dem Tod Abt Ludolfs kam es nämlich zu einer Doppelwahl.<br />

Insgesamt waren 16 Mönche wahlberechtigt, von denen zehn den damaligen<br />

Thesaurar Arnold Scholle, die restlichen sechs aber Menfred, einen<br />

Profeßmönch des Klosters St. Matthias vor Trier, zum Abt wählten (vgl.<br />

Sauerland, VatikRegg 1 Nr. 586 vom 23. Oktober 1321, eine Urkunde, die<br />

auch zum Folgenden ständig heranzuziehen ist). Nach der Chronik soll es<br />

sich bei den Wählern Menfreds um die auswärtigen Mönche und die<br />

Dignitäre, bei denen Scholles um die normalen Konventsmitglieder gehandelt<br />

haben (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 185: officiales et<br />

extranei elegerunt sibi unum J conventuales vero fratres alium). Man darf vermuten,<br />

daß Vertreter der Partei Menfreds ihren Kandidaten in dessen Heimatkloster<br />

in der Zeit von 1309 bis 1311 kennengelernt hatten. Nach der Chronik<br />

wurden darauf fünf Wahlbeauftragte (compromissarii) bestellt, die sich aber<br />

ebenfalls nicht einigen konnten. Möglicherweise hat auf die Parteinahme<br />

die Herkunft der Mönche vom Niederrhein bzw. von der Mosel Einfluß

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