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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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5. RELIGIÖSES UND GEISTIGES LEBEN<br />

§ 15. Liturgie und Festkalender<br />

1. <strong>Die</strong> Liturgie<br />

Nachrichten über die Liturgie und den Gottesdienst im Jahresablauf<br />

und an den Festtagen finden sich vor allem in dem im Pfarrarchiv aufbewahrten<br />

Liber s. Nicolai des 16. Jahrhunderts als Auszüge aus dem<br />

verloren gegangenen Liber ordinarius unter verschiedenen Überschriften:<br />

Von den Stunden des Gottesdienstes (BI. 127 b f.), vom Glockenläuten<br />

(BI. 128 b-132 b) und: von den Lichtern (BI. 133 bis 135 b). <strong>Die</strong>sem Abschnitt<br />

folgte eine <strong>Die</strong>nstanweisung für den Kustos betreffend die Feste<br />

von Lichtmeß bis Ostern, den Freitag nach dem Weißen Sonntag (Quasimodogeniti),<br />

das Kirchweih- und Nikolausfest (ebd. BI. 135 b-140 a,<br />

144 b-146 a), wobei auf der letzten Seite das Läuten bei der Primiz eines<br />

Klosterangehörigen behandelt wird. Hier ist die Bemerkung angefügt, daß<br />

die Pfarrer der Umgebung am Sonntag zuvor das Volk auf dieses Ereignis<br />

aufmerksam machen sollten. Dazwischen eingeschoben sind die an anderer<br />

Stelle zu behandelnden Nachrichten über die Prozessionen. Es handelt sich<br />

zunächst einmal um die Vorschriften der Bursfelder Kongregation, die ja<br />

von Anfang an auf eine Vereinheitlichung der Liturgie bedacht war, worauf<br />

in den Abschnitten über die Lichter und über das Läuten ausdrücklich<br />

aufmerksam gemacht wird, allerdings zum zweiten Punkt mit der Bemerkung,<br />

daß es wegen der unterschiedlichen Ausstattung eines jeden Klosters<br />

mit Glocken nur eine beschränkte Übereinstimmung geben könne. Es<br />

folgt danach je ein Abschnitt über den Lichtergebrauch und das Läuten<br />

nach dem alten Brauch <strong>Brauweiler</strong>s. Den Schluß bilden die Gebete, die<br />

beim sonntäglichen Segen vom Kustos oder einem anderen Bruder im<br />

Dormitorium, Kalefaktorium (Wärmeraum), Refektorium, in der Küche,<br />

im Konventsraum, am Brunnen, in der Krankenstube, im Kapitelssaal, am<br />

Friedhof und am Eingang zur Kirche gesprochen werden sollten (ebd.<br />

BI. 146 b-148a).<br />

An den normalen Tagen begann das nächtliche Offizium um Mitternacht,<br />

an Sonntagen und an den Festen mit zwölf Lektionen eine bis<br />

eineinhalb Stunden früher entsprechend der Länge des jeweiligen Offiziums.<br />

<strong>Die</strong> Uhr im Dormitorium sollte etwas vorgestellt werden, damit<br />

pünktlich begonnen werden konnte. Zur Feier der Prim erhob man sich

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