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Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

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in diesem Sinne ist eine persönliche Überzeugung des Richters 484 . Daher muß ein bloßtheoretischer Zweifel an der Schuld unberücksichtigt bleiben 485 .<strong>Der</strong> Richter darf aber nicht von seiner persönlichen Überzeugung ausgehen, soweit ihrzwingende Gesetze der Logik, feststehende Erkenntnisse der Wissenschaft oder dem Zweifelenthobene Tatsachen der Lebenserfahrung widerstreiten 486 .Bloße Vermutungen des Richters genügen jedoch nicht 487 . <strong>Der</strong> Beweis muß vielmehr mitlückenlosen, nachvollziehbaren logischen Argumenten geführt sein 488 . Erst auf dieserGrundlage gewinnt der Richter seine persönliche Gewißheit, seine persönlicheUberzeugung 489 . Allein dies ist der gesetzliche Nachweis, der die Unschuldsvermutung des Art6 Abs. 2 MRK widerlegt 490 . Das bedeutet aber nicht, daß in den Urteilsgründen stets in allenEinzelheiten darzulegen ist, wie der Richter zu seiner persönlichen Überzeugung gelangt istund weshalb er folglich von diesem Sachverhalt ausgeht 491 .b) Anforderungen an die Überzeugung des Richters be<strong>im</strong> <strong>Strafbefehl</strong>Anforderungen an die Überzeugung des Richters ergeben sich einmal unter dem Blickwinkel,daß der <strong>Strafbefehl</strong> bei Einspruchseinlegung den Eröffnungsbeschluß ersetzt, ansonstendaraus daß er <strong>im</strong> Falle der Rechtskraft einem Urteil gleichsteht, § 410 Abs. 3.aa) Anforderungen an die Überzeugung des Richters wie be<strong>im</strong> EröffnungsbeschlußDa dem <strong>Strafbefehl</strong> <strong>im</strong> Fall des Einspruchs die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusseszukommt 492 , muß zumindest die Überzeugung des Richters von der dem Angeklagten zur Lastgelegten Tat das Maß dessen erreichen, das für den Eröffnungsbeschluß erforderlich ist. Fürden Eröffnungsbeschluß ist bei vorläufiger Tatbewertung aufgrund der Anklage und desAkteninhalts der Ermittlungsakte 493 ein hinreichender Verdacht der Verurteilung erforderlich.484 Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 261 RN 2; Celle NJW 1976, 2030 m. Anm. Peters JR 1978, 82; Hanack JuS 1977, 727m.w.N.; Fincke GA 1973, 266.485 Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 261 RN 2; BGH NJW 51, 83.486 Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 261 RN 2; BGHSt 29,18.487 Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 261 RN 2; BGH MDR 1980, 849; Schleswig Sch1H-A 84, 104 E/L.488 Kleinknecht/Meyer-Goßner, 261 RN 2; Peters JR 1977, 83; Bay 71, 128 = JR 1972, 30, rn. Anm. Peters; Köln NJW1977, 398, 399.489 Kleinknecht[Meyer-Goßner, § 261 RN 2; Celle NJW 1976,2031.490 Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 261 RN 2.491 Kleinknecht[Meyer-Goßner, § 261 RN 2; ders., § 267 RN 12.492 Kleinknecht/Meyer-Goßner, vor § 407 RN 7.493 Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 203 RN 1, 2; BGHSt 23, 306; Bay NStZ 83, 123.

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