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Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

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BK-Bearbeiter: Kommentar zum Grundgesetz (Bonner Kommentar), hrsg. V. Bodo Dennewitzu.a., Hamburg 1950 ff.;Blumers, Wolfgang, Strafen wegen Steuerhinterzichung, wistra 1987, 1 ff.;Blumers, Wolfgang / Göggerle, Werner, Handbuch des Verteidigers und Beraters <strong>im</strong>Steuerstrafverfahren, Köln 1984;Bode, Hans Jürgen, Verständigung <strong>im</strong> Strafprozeß, DRiZ 1988, 281 ff.;Bohne, G., "Mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit", NJW 53, 1377;Bornhaupt, Kurt Joach<strong>im</strong>, "Tatsächliche Verständigung" in Schätzungsfällen,BB 1985, 1591 f.;Bruns, Hans-Jürgen, Strafzumessungsrecht, Gesamtdarstellung, 2. Auflage, Köln 1974;Burchardi / Klempahn / Wetterich, <strong>Der</strong> Staatsanwalt und sein Arbeitsgebiet, 5. Auflage,München 1982Bussmann, Kai-D. / Lüdemann. Christian, Rechtsbeugung oder rationale Verfahrenspraxis? -Über informelle Absprachen in Wirtschaftsstrafverfahren, MSchrKr<strong>im</strong> 1988, 81 ff.;Cramer, Peter, Absprachen <strong>im</strong> Strafprozeß, in: Festschrift für Kurt Rebmann, München 1989,145 ff.;Crohne, Vereinfachte Verfahrensarten, in: Das kommende deutsche Strafverfahren, Berichtder amtlichen Strafprozeßkommission, hrsg. Von Gürtner, Berlin 1938, S. 453 ff.;Dahs, Hans, Absprachen <strong>im</strong> Strafprozeß, NStZ 1988, 154;Dahs, Hans, Handbuch des Strafverteidigers, 4. Auflage, Köln 1977;

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