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Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht
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1. Verfahrensbeendigung durch Einst
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Literaturverzeichnis ..............
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HS.Halbsatzi.d.R.in der Regeli.S.d.
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Jahr verhängt werden, nämlich nur
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Trotz dieser Unwägbarkeiten ersche
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vom 17. Juli 1846 über das Verfahr
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Mit Gesetz vom 03. Mai 1852 wurde i
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der Beeinträchtigung solcher Steue
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"(1) Gegen den Beschuldigten soll e
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"Über die Unterwerfungsverhandlung
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gebunden. Die Bindung erlosch nur d
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gemacht wurde 97 . Bezüglich diese
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wurden sogar von 738.000 Strafsache
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möglicherweise wichtige Entlastung
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kommt 132 . Eine entsprechende Bele
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geringfügig ist. Zudem kann nun au
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als Zielgruppe haben. Aufgrund des
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unbestimmte Rechtsbegriff war zwar
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Auch das Argument, daß es (zunäch
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werden. Hier sind also gleich zwei
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Der Anwendungsbereich des Strafbefe
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Verbindung wegen Übertretungen ode
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ungeeignet anzusehen ist, der die i
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sind 220 . Der Abschluß der Ermitt
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Gleiches gilt sinngemäß auch für
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Die Richtlinien für das Straf- und
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Damit die Strafverfolgungsbehörde
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wegen der erst in einem möglichen
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angewendet werden müssen. Die Rech
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Unter dem Aspekt, daß der rechtskr
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In Steuerstrafverfahren wird i.d.R.
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6. die Festsetzung der Rechtsfolgen
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(3) Weiter hat der Strafbefehl die
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Problematischer ist hingegen der ko
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jeweiligen Besteuerungstatbestand a
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Grundlagen des materiellen Steueran
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Vergehen nach § 370 AO".Nach Auffa
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entsteht durch die unrichtige Jahre
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Hauptverhandlung entbehrlich macht,
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Verhalten des Angeklagten im Rahmen
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derjenigen, die aufgrund der unrich
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also der Exekutive, nachbessern ode
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Die Heilung eines mangelhaften Ankl
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Voraussetzung jeder Schätzung ist,
- Seite 91 und 92: Zumindest aber entfallen die steuer
- Seite 93 und 94: ) Äußerer BetriebsvergleichBeim
- Seite 95 und 96: Mindestbetrag der verkürzten Steue
- Seite 97 und 98: Der Strafbefehlsantrag wird von der
- Seite 99 und 100: Die Rechtsnatur des in dubio - Satz
- Seite 101 und 102: immer nur darum, daß dem Fiskus di
- Seite 103 und 104: hat, grundsätzlich einer Steuerfes
- Seite 105 und 106: weise ist für den Angegriffenen ei
- Seite 107 und 108: Entlastung, sondern nur die Grenze
- Seite 109 und 110: ob der beantragte Strafbefehl zu er
- Seite 111 und 112: Die gleich hohe Wahrscheinlichkeit
- Seite 113 und 114: c) Anforderungen an die Überzeugun
- Seite 115 und 116: 3. Bindung des Richters auch an den
- Seite 117 und 118: Strafzumessungsregeln. Daß diese P
- Seite 119 und 120: Darauf, daß steuerliche Schätzung
- Seite 121 und 122: Die von Kirchhof gezogene Parallele
- Seite 123 und 124: Analogie im materiellen Strafrecht
- Seite 125 und 126: Der Begriff der Überzeugung ist m.
- Seite 127 und 128: In den §§ 407 ff. ist beim Strafb
- Seite 129 und 130: Weder ist die Abgabe an den Vorsitz
- Seite 131 und 132: Strafbefehl in seinem erlassenen St
- Seite 133 und 134: wesentlichen Ergebnisses der Ermitt
- Seite 135 und 136: 408 a wäre in derartigen Fällen n
- Seite 137 und 138: Hält der Richter die sachlich-rech
- Seite 139 und 140: 4. Anberaumung der Hauptverhandlung
- Seite 141: vermeiden hier häufig ein langwier
- Seite 145 und 146: Müller verlangt denselben hohen Ü
- Seite 147 und 148: wichtig, wie dessen Umgrenzungsfunk
- Seite 149 und 150: Da aber auch in einer Hauptverhandl
- Seite 151 und 152: mögen, Gewerbebetrieb, Land- und F
- Seite 153 und 154: 6. RechtshängigkeitRechtshängigke
- Seite 155 und 156: günstig für den Angeklagten ausge
- Seite 157 und 158: Möglichkeit, die Strafsache an sic
- Seite 159 und 160: Hiervon haben die Finanzminister um
- Seite 161 und 162: Bedeutung hat dieser Abschlußverme
- Seite 163 und 164: Da die Finanzbehörde (BuStra) jedo
- Seite 165 und 166: §§ 97, 100 Abs. 1, 200 Abs. 2 AO
- Seite 167 und 168: zw. Beschwerde nach § 408 Abs. 2 S
- Seite 169 und 170: Hauptverfahren nur zu eröffnen ist
- Seite 171 und 172: Rechtlich ist dieser "Vorab-Rechtsb
- Seite 173 und 174: Absprache mit der BuStra zu treffen
- Seite 175 und 176: Entsprechend haben auch zivilgerich
- Seite 177 und 178: ) raffinierte Begehungc) Habgier, G
- Seite 179 und 180: Staatsverdrossenheit und Formulieru
- Seite 181 und 182: Die dagegen derzeit praktizierte Ge
- Seite 183 und 184: Denn der Strafmilderungsgrund der
- Seite 185 und 186: a) Verschuldete AuswirkungenFür di
- Seite 187 und 188: Der bloße Versuch einer tatsächli
- Seite 189 und 190: gerade auch auf die typischen Schwa
- Seite 191 und 192: eine Schuldvermutung 847 . Hühnema
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verwirklichter Sachverhalt vereinba
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herbeigeführt wurde 861 . Unzweife
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3. Vernehmungen durch die Steufa, V
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Im Schrifttum ist die Zulässigkeit
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ewerten ist, sofern die für diesen
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Verständigung der Richter bzw. der
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Vorgehensweise ist daher aus rechts
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anzusehen. Rönnau meint weiter, da
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8. ÖffentlichkeitsgrundsatzEine Ab
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entsprechend zustimmt. Denn die BuS
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BuStra-Mitarbeiter endlich überzeu
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Die für die Finanzverwaltung entwi
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Zunächst ist festzustellen, daß d
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Auflagen nach dem StGB für den Ang
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Gerichtssaal "unbekümmert besprech
- Seite 223 und 224:
neue Absprachen werden mit diesem V
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II. Auswirkungen von Absprachen auf
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durch Rat oder Beistand pflichtwidr
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G. RechtsbehelfeBei der Prüfung de
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Unterschied machen kann, ob der Ric
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Ordnung über die Sache entscheidet
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Zusammenspiel von § 24 Abs. 2 GVG
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Entscheidungsalternativen, die dem
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) Zuständige StelleDer Einspruch i
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Beschuldigungen unter Weglassung de
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anders, da hier jedenfalls ein aufg
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Wie im Regelverfahren nach § 230 b
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3. Klagerücknahme, § 411 Abs. 3Di
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darauf hin, daß insoweit die Unter
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Müller 1165 ist damit sehr wohl ei
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Gleichwohl besteht hier die Gefahr,
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Hauptverhandlung auf seinen Einspru
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Eine Operation ist kein Entschuldig
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abgegeben, ist eine Wiedereinsetzun
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Bei beschränktem Einspruch nach §
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Stellungnahme und AusblickDer Straf
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Entgegen der Rechtsprechung des BGH
- Seite 267 und 268:
Schaal diese Art der richterlichen
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15. Dem Richter ist die Akteneinsic
- Seite 271 und 272:
LiteraturverzeichnisAsbrock, Bernd,
- Seite 273 und 274:
Damaska, Mirjan, Der Austausch von
- Seite 275 und 276:
Fuhse, Ekkehard, Ist das Schöffeng
- Seite 277 und 278:
Henke, G. Kritische Bemerkungen zur
- Seite 279 und 280:
Koch / Scholtz-Bearbeiter: Koch, Ka
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Lohmeyer, Heinz, Die strafrechtlich
- Seite 283 und 284:
Moschüring, Helmut, Inwieweit lass
- Seite 285 und 286:
Roxin, Claus, Strafverfahrensrecht,
- Seite 287 und 288:
Schmidt-Hieber, Werner: Beschleunig
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DRiZ 1989, 321 ff.;Siolek, Wolfgang
- Seite 291 und 292:
Weber, Viktor, "He takes some of my
- Seite 293 und 294:
RegisterAbgabeAblauf der Einspruchs
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ErmittlungspflichtErmittlungsverfah
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PostzustellungsurkundeProzeßgegens
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VereinbarungVerfahrenshindernisVerg