10.07.2015 Aufrufe

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

wurden sogar von 738.000 Strafsachen 563.000 Verfahren durch einen <strong>Strafbefehl</strong> erledigt 107 .Dies sind mehr als 77 % aller Strafverfahren! Mit dem am 01.04.1987 in Kraft getretenenStrafverfahrensänderungsgesetz 1987 108 wurde auch das Verfahren des <strong>Strafbefehl</strong>s neugeregelt 109 . Hierdurch soll u.a. der Rückgang der Anwendung des <strong>Strafbefehl</strong>sverfahrens, dersich in der Statistik widerspiegelt, gebremst werden 110 .Im Jahr 1992 wurden insgesamt 3.040.213 Verfahren erledigt, davon 421.444 durch Anklageund 513.681 durch Antrag auf Erlaß eines <strong>Strafbefehl</strong>s, die übrigen durch Einstellung bzw.anderweitige Erledigung 111 . Dies sind 14,2 % Erledigungen durch Anklagen und 16,9 %Erledigungen durch Antrag auf Erlaß eines <strong>Strafbefehl</strong>s bezogen auf die Gesamtzahl derErledigungen 112 . Auffällig ist jedoch, daß sich die Zahl der Erledigungen durch eine Anklageder Zahl der Erledigungen durch einen Antrag auf Erlaß eines <strong>Strafbefehl</strong>s weiter anzunähernscheint.Das <strong>Strafbefehl</strong>sverfahren ist ein Antragsverfahren. <strong>Der</strong> wesentliche Unterschied gegenüberdem Regelverfahren ist der Wegfall des formellen Zwischen- und Hauptverfahrens 113 .Aufgrund eines entsprechenden schriftlichen Antrages der Staatsanwaltschaft, eine best<strong>im</strong>mteRechtsfolge ohne Hauptverhandlung durch schriftlichen Beschluß seitens des Gerichtsfestzusetzen, § 407 Abs. 1 StPO, wird das <strong>Strafbefehl</strong>sverfahren eingeleitet 114 . Die gängigeCharakterisierung dieses Verfahrens als "summarisch 115 " bringt zum Ausdruck, daß derRichter ausschließlich aufgrund des <strong>im</strong> Ermittlungsverfahren in den Aktenzusammengetragenen Beweismaterials entscheidet 116 . Damit wird i. d. R. einem<strong>Strafbefehl</strong>santrag der Staatsanwaltschaft allein aufgrund der Aktenlage stattgegeben, ohnedaß der Richter die Möglichkeit wahrn<strong>im</strong>mt, den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat gemäߧ§ 264, 265 StPO frei und umfassend zu ermitteln und das öffentliche Interesse an einergerechten Entscheidung uneingeschränkt zu wahren 117 .107 Crohne, S. 457; Kirch, S. 28.108 StVÄG 1987, BGBl 1987,1, 475; Meurer, JuS 1987, 882 ff., 882.109 vgl. die Übersichten bei Rieß-Hilger, NStZ 1987, 204 ff.; Meyer-Goßner, NJW 1987, 1165 ff-; Rieß, StV 1987, 214;Berz, in Festschrift für Blau, 1985, S. 52.110 BT-<strong>Dr</strong> 10/1313, S. 13.111 Arbeitsunterlage des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 1992, S. 14, 15.112 Arbeitsunterlage des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 1992, S. 16, 17.113 Müller, S. 56.114 Meurer, JuS 1987, 882 ff., 882.115 BVerfGE 65, 377 ff., 383; BGHSt 28, 69 ff., 71; Kleinknecht/Meyer-Goßner, vor 407 RN 1.116 Meurer, JuS 1987, 882 ff., 882.117 Meurer, JuS 1987, 882 ff., 882.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!