10.07.2015 Aufrufe

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

vermeiden hier häufig ein langwieriges Verfahren mit eventuell anschließender umfangreicherHauptverhandlung.Ziel ist es nicht, wie auf einem türkischen Basar, je nach Funktion die Strafe herauf- oderherunterzudrücken. Ziel solcher Gespräche ist es vielmehr, nüchtern und emotionslos den Fallin tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sachlich zu würdigen. Hierbei kommen naturgemäßdie eventuell vorliegenden Beweisschwierigkeiten zum Tragen. Man klärt also schlicht denSachverhalt und die rechtliche Würdigung unter Anerkennung der eigenen und fremdenStärken und Schwächen. Synthese hierbei ist dann das hierfür angemessene Strafmaß.Mißlingt der Einigungsversuch mit der Staatsanwaltschaft, beharrt diese also auf ihrerRechtsauffassung, so muß der angerufene Richter nach § 408 Abs. 3 Satz 2Hauptverhandlung anberaumen.Scheitert die Einigung mit dem Verteidiger, bleibt es dem Richter überlassen, ob er den<strong>Strafbefehl</strong> erläßt und die (rechtzeitige und wirksame) Einspruchseinlegung abwartet oderaber für den Fall, daß er aufgrund der Äußerungen des Verteidigers Bedenken <strong>im</strong> Sinne des §408 Abs. 3 Satz 2 bekommen hat, sogleich Hauptverhandlung nach § 408 Abs. 3 Satz 2anberaumt.c) Verhandlungsmöglichkeiten und -strategien aus anwaltlicher SichtEs empfiehlt sich, in den Fällen, in denen man ernsthaft über die Strafbarkeit bzw. dasStrafmaß diskutieren kann, sich frühestmöglich als Verteidiger zu bestellen undentsprechende Argumente schriftlich vorzutragen 632 . Krekeler sieht aus Sicht des Verteidigersin der frühen Offenbarung der Verteidigungsargumente und -strategie nicht nur Vorteile,sondern auch Nachteile, indem er grundsätzlich Bedenken hat, das Verteidigervorbringen unddie Verteidigungsstrategie frühzeitig bekanntzugeben 633 . Eine derartige Zwickmühle bestehtm.E. nicht. Denn die Verteidigungsstrategie ist m.E. nicht tragfähig, wenn sie auf Überraschungsmomentebzw. überraschende Argumente in der Hauptverhandlung angelegt ist. DieStrategie muß sich vielmehr auf eine seriöse Diskussion über einzeIne Punkte, die <strong>im</strong>jeweiligen Fall entweder in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht zweifelhaft sind, konzentrieren.Die Wirtschaftsdelikte, speziell die Steuerstrafverfahren, sind in der Regel zu kompliziert, um632 Vgl. oben, S. 51.633 Krekeler, wistra 1985, 54 ff., 54, 55.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!