10.07.2015 Aufrufe

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht - Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Obwohl also an sich <strong>im</strong> <strong>Strafbefehl</strong>sverfahren kein Zwischenverfahren vorgesehen ist, wird einsolches Zwischenverfahren häufig vor den eventuellen Erlaß eines <strong>Strafbefehl</strong>s oder vor dieAblehnung des Erlasses eines <strong>Strafbefehl</strong>s geschaltet.Dieses <strong>Strafbefehl</strong>s-Zwischenverfahren unterscheidet sich kaum von dem Regelzwischenverfahren.Es beginnt damit, daß der konkret angegangene zuständige Richter das StrafbefehIsverfahrennicht weiterführt, weil er den <strong>Strafbefehl</strong>santrag (noch) nicht für begründet hält, weitereErmittlungen für unerläßlich hält oder die ausgeworfene Strafe für überhöht erachtet.Nach der Konzeption des <strong>Strafbefehl</strong>sverfahrens gibt es drei Möglichkeiten zu verfahren,nämlich entweder den beantragten <strong>Strafbefehl</strong> exakt dem Antrag entsprechend zu erlassen, §408 Abs. 3 Satz 1, oder den Erlaß des <strong>Strafbefehl</strong>santrages abzulehnen, § 408 Abs. 2 Satz 1,oder <strong>im</strong> Falle von Bedenken die Hauptverhandlung anzuberaumen, § 408 Abs. 3 Satz 2.Diese drei Entscheidungsalternativen werden eben durch dieses <strong>Strafbefehl</strong>s-Zwischenverfahren um eine vierte Alternative erweitert. Es handelt sich hier um eine sehrpragmatische Lösung, die Lösung, die dem zuständigen Richter zunächst eine Entscheidungals auch die Durchführung des Hauptverfahrens erspart. Zumeist beginnt diesesZwischenverfahren mit einem Anruf des zuständigen Richters be<strong>im</strong> Staatsanwalt oder bei demVerteidiger, wenn er sich schon bestellt hat. Hierbei wird in einem informellen Gespräch dieSach- und Rechtslage erörtert.Hier bietet sich aus Verteidigersicht an, den <strong>Strafbefehl</strong>santrag der Staatsanwaltschaft bzw.BuStra in Kopie zu erbitten, um hierzu Stellung nehmen zu können. Gerade in komplizierterenVerfahren wie denen der Wirtschaftskr<strong>im</strong>inalität bietet sich m.E. neben informellenRechtsgesprächen auch die Darlegung der Bedenken in einem Schriftsatz an, damit derzuständige Richter als auch der zuständige Staatsanwalt die Probleme und Bedenken nocheinmal in Ruhe überprüfen kann.Die Durchführung eines <strong>Strafbefehl</strong>-Zwischenverfahrens ist aus dieser Sicht sehrverfahrensökonomisch, da <strong>im</strong> Falle der Ablehnung des <strong>Strafbefehl</strong>santrages dieStaatsanwaltschaft nachbessern müßte bzw. einen neuen <strong>Strafbefehl</strong>santrag fertigen müßte744 Müller, S. 66.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!