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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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93<br />

3.3.4 Probleme und Grenzen des Wettbewerbs<br />

Fraglich ist, inwieweit Kommunalverwaltungen in der Ausübung ihrer eigenen<br />

wirtschaftlichen Betätigung begrenzt werden sollten. Eine zweite Frage ist, ob dem<br />

Wettbewerbseinsatz <strong>als</strong> Instrument der Verwaltungsmodernisierung auch inhaltliche<br />

Grenzen gesetzt sind.<br />

Von den politischen Verantwortungsträgern scheint teilweise nicht thematisiert zu<br />

werden, ob für Kommunalverwaltungen die Nutzung von „Wettbewerb“ möglich und<br />

sinnvoll ist. Es wird die Auffassung vertreten, dass allein die Tatsache der<br />

Leistungserbringung durch <strong>eine</strong> Kommunalverwaltung zu der Annahme führt, dass<br />

die Leistungserbringung gegenüber Privaten unwirtschaftlicher sei. Daher würden die<br />

„strategischen“ Möglichkeiten des Einsatzes von Wettbewerb durch die politischen<br />

Gremien oftm<strong>als</strong> nicht geprüft. 495 Außerdem würde die bloße Diskussion über die<br />

Frage der Leistungserbringung durch <strong>eine</strong>n privaten Dienstleister „hochgradig<br />

ideologisiert“ geführt. Dieses Niveau der Debatte sei in anderen Ländern der<br />

europäischen Union bereits überwunden. 496 Mit dieser Debatte scheint die Thematik<br />

verbunden, dass <strong>eine</strong> stärkere wettbewerbsorientierte Ausrichtung der öffentlichen<br />

Leistungserstellung mit <strong>eine</strong>r Freisetzung von Arbeitsplätzen verbunden ist – es <strong>als</strong>o<br />

zu <strong>eine</strong>r „Privatisierung“ kommen würde. Insofern sei <strong>eine</strong> Verkürzung der Debatte in<br />

Deutschland festzustellen, da die Begriffe „Wettbewerb“ und „Privatisierung“<br />

synonym verwendet würden. 497<br />

Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, „öffentliche Dienstleistungen<br />

wettbewerbsfähig am Markt anzubieten.“ 498 In diesem Zusammenhang scheint es so<br />

zu sein, dass die stark rechtlich ausgerichtete Kommunalverwaltung in den<br />

bestehenden rechtlichen Regeln vielfach <strong>eine</strong> tatsächliche Begrenzung sieht. Die<br />

durchaus bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten könnten durch die starke rechtliche<br />

Fokussierung überlagert werden. 499 Allerdings ist festzustellen, dass es in<br />

Deutschland nicht zulässig ist, sich <strong>als</strong> öffentlicher Leistungsanbieter an <strong>eine</strong>r<br />

495 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 17.<br />

496 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 17.; vgl. Wegener, Alexander (2005), a.a.O., S.<br />

54 f.<br />

497 Vgl. Wegener, Alexander (2005), a.a.O., S. 56.<br />

498 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 26.<br />

499 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 26.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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