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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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9<br />

der öffentlichen Verwaltung, sich bei den jeweiligen Handlungen an die<br />

Staatszwecke sowie an Recht und Gesetz zu halten „und zusätzlich besondere<br />

ethisch-moralische Imperative und Effektivitäts- und Effizienzgebote“ zu beachten.<br />

Außerdem ist es <strong>eine</strong> Eigenschaft der öffentlichen Verwaltung, dass diese o.g.<br />

Handlungen in <strong>eine</strong>m eigenen „Organisationsteil des Staates“ erbracht werden.<br />

Diese fünf o.g. Eigenschaften bezeichnet Becker <strong>als</strong> „primäre Vollzugshandlungen“<br />

der öffentlichen Verwaltung. Abschließend stellt er sog. „sekundäre Tätigkeiten“ der<br />

öffentlichen Verwaltung dar. Diese sechste Eigenschaft der öffentlichen Verwaltung<br />

bezieht sich auf die „Vorbereitung der Herstellung politischer<br />

Entscheidungsprogramme“. 26<br />

Unter Beachtung dieser Eigenschaften entwickelt BECKER ein Modell der öffentlichen<br />

Verwaltung in Deutschland. Anhand dieses Modells der öffentlichen Verwaltung<br />

werden Aussagen hinsichtlich nachfolgender Punkte möglich: „Generelle<br />

Existenzbedingungen“, „Generelle Handlungen“, „Generelle Organisationsmuster“,<br />

„Generelle Rationalitäten von Handlungen und Organisationen“ und über die daraus<br />

folgenden generellen Elemente der Verwaltung („Produktionsmittel“).<br />

Im Hinblick auf die in dieser Arbeit zu untersuchenden Zusammenhänge sind<br />

insbesondere die Aussagen zu den generellen Rationalitäten von Handlungen und<br />

Organisationen von Interesse.<br />

Die öffentliche Verwaltung – <strong>als</strong>o auch die Kommunalverwaltung – hat bei der<br />

Ausführung politischer Entscheidungsprogramme die „ökonomische Rationalität“ zu<br />

beachten. Die „ökonomische Rationalität“ umfasst die Ermittlung und Ausführung der<br />

„ökonomisch besten Alternative“. Dazu ist ein möglichst günstiges Verhältnis<br />

zwischen „Kosten“ und „Nutzen“ anzustreben. Dies ist von Bedeutung, da die<br />

benötigen Ressourcen für die Aufgabenerfüllung nicht unbegrenzt <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehen. Die Beachtung der „ökonomischen Rationalität“ im Rahmen des<br />

Verwaltungshandelns ist obligatorisch und daher unabhängig davon, ob dies bei dem<br />

<strong>zur</strong> Ausführung kommenden Gesetz ausdrücklich <strong>als</strong> Entscheidungsparameter<br />

gefordert wird oder nicht. 27<br />

26 Vgl. Becker, Bernd (1989), a.a.O., S. 109.<br />

27 Vgl. Becker, Bernd (1989), a.a.O., S. 119.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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