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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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8<br />

zweitens – den Aufgaben der Kommune, die sich aus den Beschlüssen der eigenen<br />

Gremien der jeweiligen Kommune ergeben (freiwillige Aufgaben). 20 Drittens<br />

existieren noch die sog. „Service- bzw. Annexaufgaben“, die <strong>als</strong> „Hilfs- und<br />

Unterstützungsaufgaben“ notwendig sind, „um den kommunalen Betrieb zu<br />

sichern.“ 21 Diese Aufgabenwahrnehmung erfolgt für <strong>eine</strong>n bestimmten örtlichen<br />

Wirkungskreis, der <strong>als</strong> Gemeindegebiet bezeichnet wird. 22<br />

Die Überlegungen dieser Untersuchung gehen davon aus, dass die Kommune <strong>eine</strong><br />

sog. „Gewährleistungsverantwortung“ für <strong>eine</strong> „zielgerichtete Leistungserbringung“<br />

inne hat. 23 Im Rahmen der Gewährleistungsverantwortung garantiert die Kommune<br />

sämtliche Leistungen des o.g. „Aufgabenspektrums“ der Kommune (Pflichtaufgaben,<br />

freiwillige Aufgaben und Annexaufgaben). Die „damit verbundenen Leistungen“<br />

sollen „nach den vorgegebenen rechtlichen, politischen und ökonomischen<br />

Standards an die Bürger der Kommune erbracht werden.“ 24<br />

Die öffentliche Verwaltung insgesamt hat mehrere Aufgaben wahrzunehmen. BECKER<br />

unterscheidet in diesem Kontext sechs unterschiedliche Eigenschaften der<br />

öffentlichen Verwaltung. 25<br />

Zunächst soll die öffentliche Verwaltung dazu beitragen, dass durch unterschiedliche<br />

Handlungen der öffentlichen Verwaltung die Staatszwecke erreicht werden können.<br />

Dabei ist es nicht die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, eigenständig die<br />

Staatszwecke zu definieren. Die zweite Eigenschaft der öffentlichen Verwaltung<br />

bezieht sich auf die Ausführung von Gesetzen. Dazu trifft die öffentliche Verwaltung<br />

auf der Grundlage der bestehenden Gesetzen „speziell-konkrete Entscheidungen“.<br />

Drittens obliegt es der öffentlichen Verwaltung Dienstleistungen, Informationen und<br />

sonstige Güter herzustellen. Die Auswahl dieser Dienstleistungen, Informationen und<br />

sonstigen Güter obliegt ebenfalls nicht der öffentlichen Verwaltung. Diese sind<br />

vielmehr das Ergebnis politischer Entscheidungen. Des Weiteren ist <strong>eine</strong> Eigenschaft<br />

20 Vgl. Naschold, Frieder; et al. (2000), a.a.O., S. 102.<br />

21 Vgl. Naschold, Frieder; et al. (2000), a.a.O., S. 102; <strong>zur</strong> Einteilung der Aufgaben öffentlicher<br />

Verwaltungen vgl. auch Grimmer, Klaus (2004), a.a.O., S. 11 ff<br />

22 Vgl. Grimmer, Klaus (2004), a.a.O., S. 39 ff.<br />

23 Vgl. Naschold, Frieder; et al. (2000), a.a.O., S. 102.<br />

24 Vgl. Naschold, Frieder; et al. (2000), a.a.O., S. 102.<br />

25 Vgl. Becker, Bernd (1989), a.a.O., S. 109 ff.; vgl. auch anderweitige Gliederung der Eigenschaften<br />

bei Grimmer, Klaus (2004), a.a.O., S. 11 ff.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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