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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Dr. Neutz – Anhang C 18<br />

I: Also funktionale Reformen, Aufgaben, Kritik beinhaltet ja auch dass die<br />

Landesveraltung selber mal schaut, welche Ebene ist dazu berufen, welche Tätigkeit,<br />

welche Leistung zu erbringen und dass dann <strong>eine</strong> Restrukturierung der<br />

Landesverwaltung erfolgen würde.<br />

G: Richtig, unter Einbeziehung der Landesverwaltung, <strong>als</strong>o was ja auch von unserer<br />

Seite aus den Verbänden heraus kontinuierlich gefordert worden ist. Also auch die<br />

staatliche Mittelinstanz muss mit auf den Prüfstand. Wo man aber hier im Land<br />

ansch<strong>eine</strong>nd der Auffassung ist, das, was man da in den Jahren 2000, 2001<br />

gemacht habe, sei praktisch die Neuordnung der Mittelinstanz gewesen. Das hat<br />

man sozusagen hinter dem Pflug und da möchte man jetzt eigentlich nicht noch mal<br />

dran. Hier ist nach unserer Auffassung allerdings erheblicher Reformbedarf, weil da<br />

Reibungsverluste ohne Ende entstehen.<br />

I: Dann würde ich gerne zum dritten Block kommen, wobei ich gerade beim<br />

Überfliegen sehe, wenn wir die derzeitige Nutzung der interkommunalen Kooperation<br />

bewerten, dann würde mich da nur interessieren, weil wir das so weit schon<br />

abgehandelt haben, denke ich, das hat im Moment <strong>eine</strong> starke Dynamik erfahren<br />

durch die Gesetzesinitiativen, das haben wir jetzt schon zweimal auch wiederholt.<br />

Fallen Ihnen denn Beispiele ein von Kommunen, die sich Gedanken gemacht haben<br />

über <strong>eine</strong> interkommunale Zusammenarbeit, wo man sich dann aber bewusst<br />

dagegen entschieden hat, wo die interkommunale Zusammenarbeit nicht umgesetzt<br />

wurde?<br />

G: Das sind manchmal die ganz kl<strong>eine</strong>n Sachen sogar, wo es aber an örtlichen<br />

Vorbehalten dann scheitert. Ich sage ja, das Instrumentarium ist eigentlich vielfältig,<br />

das hier rechtlich existiert. Das wird sogar noch ausgeweitet jetzt durch den<br />

genannten Gesetzesentwurf. Aber es scheitert manches ganz einfach an<br />

Vorbehalten, wo eben <strong>eine</strong> Kommune die Befürchtung hat sie verliert ein Stück ihrer<br />

Identität, ihrer Selbstständigkeit, auch durch Kooperationsmaßnahmen. Das was ich<br />

vorhin jetzt am Beispiel der Stadt Wittlich mit dem gesamten Rathaus geschildert<br />

habe, ist in <strong>eine</strong>r anderen Stadt in der Eifel <strong>als</strong>o offensichtlich nicht so ohne weiteres<br />

machbar. Da ging es schlichtweg um die Frage, machen wir ein gemeinsames<br />

Bürgerbüro. Also noch nicht mal das Gesamte zusammenzupacken, sondern nur ein<br />

gemeinsames Bürgerbüro, wo die Stadt zwar bereit wäre, dieses Angebot auch<br />

gemacht hat, wo aber die Verbandsgemeinde, die sie umschließt, dieses dann doch<br />

abgelehnt hat. Dies macht <strong>als</strong>o ganz deutlich, hier existiert der Vorbehalt, irgendwo in<br />

der öffentlichen Wahrnehmung gehen wir ja dann doch irgendwie in den anderen auf.<br />

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