28.02.2014 Aufrufe

Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

119<br />

mehr die sonstigen politischen Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der<br />

Aufgabenwahrnehmung. Die politischen Einflussmöglichkeiten gelangen <strong>als</strong>o an <strong>eine</strong><br />

Grenze, die durch die privatrechtliche Ausgestaltung der Organisation bedingt ist.<br />

Immer dann, wenn die Organisationsform grundsätzlich auch die Beteiligung von<br />

privaten Dritten ermöglicht, sind weitere Grenzen bzw. Interessenunterschiede<br />

möglich, die zu Konflikten führen können. Die Beteiligung <strong>eine</strong>s privaten Dritten wird<br />

in den meisten Fällen aufgrund wirtschaftlicher Interessen erfolgen. Diese<br />

wirtschaftlichen Interessen des privaten Dritten müssen sich nicht mit den Interessen<br />

der Kommunen, insbesondere vor dem Hintergrund der Gemeinwohlorientierung des<br />

staatlichen Handelns, decken. Auch dieser Aspekt verlangt <strong>eine</strong> genaue Abwägung<br />

der Vor- und Nachteile bei der Auswahl der richtigen Organisationsform für die<br />

Ausgestaltung <strong>eine</strong>r <strong>Interkommunale</strong>n Zusammenarbeit. Denkbar sind jedoch auch<br />

anderweitige Konstellationen, bei denen sich private Dritte gerade aufgrund des<br />

Gedankens der Gemeinwohlorientierung und nicht aufgrund wirtschaftlicher<br />

Interessen getrieben an <strong>eine</strong>r derartigen Organisation beteiligen. 619<br />

Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Ländern rechtliche Vorgaben, die es in<br />

bestimmten Fällen untersagen, <strong>eine</strong> wirtschaftliche Betätigung über die<br />

Gemeindegrenzen hinweg durchführen zu können. Wenn es angestrebt wird, über<br />

die eigene Gemeindegrenze hinweg tätig werden zu wollen, sind die rechtlichen<br />

Vorgaben für diese Betätigung zu beachten. Bei <strong>eine</strong>r <strong>Interkommunale</strong>n Kooperation<br />

wird sich diese Frage bereits auf <strong>eine</strong>m sehr niedrigen Institutionalisierungsniveau<br />

wenigstens für <strong>eine</strong> der kooperierenden Kommunen stellen müssen. 620<br />

Die Betätigung der Kommunen im Rahmen <strong>eine</strong>r <strong>Interkommunale</strong>n Kooperation wird<br />

des Weiteren durch „Bestimmungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts“ begrenzt.<br />

Durch die <strong>Interkommunale</strong> Kooperation darf die Betätigung von privaten Dritten nicht<br />

wettbewerbswidrig eingeschränkt werden. Ein Verdrängungswettbewerb soll dadurch<br />

ausgeschlossen werden. 621<br />

619 Vgl. Geiger, Christian (2003), a.a.O., S. 14 f.; vgl. dazu auch Deutscher Städte- und<br />

Gemeindebund (Hrsg.) (2004), a.a.O., S. 10.<br />

620 Vgl. Geiger, Christian (2003), a.a.O., S. 14 f.<br />

621 Vgl. Geiger, Christian (2003), a.a.O., S. 14 f.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!