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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Hr. Brugger – Anhang I 22<br />

G: Das ist wieder das Thema dieses Gesetzesentwurfes. Wobei das Vergaberecht ja<br />

sehr stark bundesrechtlich geprägt ist. Die bewerten wir mittel bis hoch. Ich sage<br />

bewusst mittel bis hoch, denn wir haben ja diesen Gesetzentwurf nicht ohne Grund,<br />

aber das all<strong>eine</strong> führt nicht <strong>zur</strong> Kooperation, ich will nicht sagen das ist das<br />

Nonplusultra. Es geht sehr vieles was noch mehr praktiziert werden könnte schon auf<br />

Ist-Basis. Eigentlich muss k<strong>eine</strong> Kooperation am Recht scheitern. Nur die Ausübung<br />

ist noch nicht so flexibel möglich.<br />

I: Der letzte Punkt: Wie bewerten Sie <strong>eine</strong> finanzielle Förderung interkommunaler<br />

Zusammenarbeit, zum Beispiel direkte Projektförderung oder Anrechnung im<br />

Rahmen des Finanzausgleichs oder Bevorzugung bei regionalen<br />

Einzelförderungsmaßnahmen?<br />

G: Da haben wir besprochen. Als Initialzündung okay, <strong>als</strong> Dauerinstrument nicht.<br />

Eigentlich passiert das auch indirekt beispielsweise auch bei dieser Schulreform, die<br />

wir jetzt haben, ohne dass es die Leute richtig merken, im Finanzausgleich, ich habe<br />

es einmal ausgerechnet, macht sich das sehr stark bemerkbar.<br />

I: Das heißt Sie bauen eher darauf auf die Wirkung <strong>als</strong> solches, dass die positiv<br />

schon bewertet wird und weniger das Lockmittel der Projektförderung, dass man nur<br />

dann ein Projekt <strong>zur</strong> Zusammenarbeit durchführt und das verläuft dann irgendwie,<br />

ohne dass die tatsächlichen langfristigen Wirkungen entstehen können?<br />

G: Ja!<br />

I: Dann habe ich noch die abschließende Frage: Wird durch interkommunale<br />

Zusammenarbeit <strong>eine</strong> Leistungssteigerung der Kommunalverwaltung ermöglicht?<br />

G: Ich möchte nicht <strong>als</strong> Nonplusultra <strong>eine</strong> Vereinbarung, die nicht gut funktioniert. Die<br />

kann schlechter sein <strong>als</strong> <strong>eine</strong> die nicht vorhanden ist. Vor allem beim gegenwärtigen<br />

Recht, das eben wie gesagt ziemlich starr ist in der Ausführung und mit<br />

Aufgabenabgabe verbunden ist. Wir hatten viele Jahre, vielleicht das <strong>als</strong><br />

abschließendes Beispiel, im Bereich der Rechenzentren bei uns <strong>eine</strong>n Streit schon in<br />

den 90er Jahren bei der Datenverarbeitung. Bei Ihnen in Hessen gibt es ein großes<br />

Rechenzentrum, bei uns gab es dam<strong>als</strong> sieben, die wurden dann zu drei<br />

zusammengeführt durch ein Gesetz das wir initiiert hatten, vor allem zusammen mit<br />

dem Landkreistag Mitte der 90er Jahre. Und dieses Gesetz hat aber vor allem noch<br />

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