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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Nach diesen o.g. Gesichtspunkten kann davon ausgegangen werden, dass<br />

Kommunalverwaltungen in der Ausübung <strong>eine</strong>r wirtschaftlichen Betätigung begrenzt<br />

werden. Diese Begrenzung bezieht sich auf das „Bestehen <strong>eine</strong>s öffentlichen<br />

Zwecks“ und damit auf ein „Verbot rein gewerblicher Betätigung“. 514 Nach den<br />

Analysen von ANDERSEN ET AL. bestimmen die Kommunalverfassungen der Länder<br />

„tendenziell übereinstimmend“, dass sich <strong>eine</strong> Kommunalverwaltung wirtschaftlich<br />

betätigen darf, dafür aber ein öffentlicher Zweck das Unternehmen rechtfertigen<br />

muss, die „Betätigung nach Art und Umfang in <strong>eine</strong>m angemessenen Verhältnis <strong>zur</strong><br />

Leistungsfähigkeit der Gemeinde“ stehen muss und „der öffentliche Zweck durch<br />

andere Unternehmen nicht besser oder wirtschaftlicher erfüllt werden“ darf. 515<br />

Unter Fokussierung des Aufgabenbereiches heben SCHEDLER und PROELLER hervor,<br />

dass im Bereich der „Hoheitsverwaltung“ schwieriger ein marktliches Umfeld<br />

geschaffen werden könne. Als Begründung wird herangezogen, dass es im Bereich<br />

der „Hoheitsverwaltung“ eben k<strong>eine</strong> konkurrierenden Anbieter geben könne. 516 In<br />

dem Fall bleiben die mit der Steigerung des Wettbewerbs verbundenen Ziele<br />

unerreichbar und es kommt so zu <strong>eine</strong>m sog. „Wettbewerbsversagen“. 517<br />

Aufgrund empirischer Befunde weist der Einsatz des Wettbewerbs anhand der<br />

Erkenntnisse anderer Länder auch inhaltliche Grenzen auf. 518 Insofern wird – wenn<br />

„Märkte und Wettbewerb“ rational eingesetzt werden sollen – vorgeschlagen, den<br />

Einsatz von Wettbewerbselementen mit kooperativen Gestaltungselementen zu<br />

ergänzen. 519 Aber es wird auch zum umsichtigen Umgang mit Wettbewerbs-<br />

Elementen geraten, da sich der Staat nicht ohne Grund die Produktion bestimmter<br />

Güter selber vorbehalten hat, weil er diese gerade nicht unter den Bedingungen des<br />

Wettbewerbs gegenüber der Gesellschaft dargeboten wissen wollte. 520 Wettbewerb<br />

führt nicht automatisch <strong>zur</strong> „Herausbildung funktionsfähiger Märkte“. 521 Dies gilt für<br />

514 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 29 f.<br />

515 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 30.<br />

516 Vgl. Schedler, Kuno; Proeller, Isabella (2011), a.a.O., S. 87.<br />

517 Vgl. Nullmeier, Frank (2011), a.a.O., S. 150.<br />

518 Vgl. Wegener, Alexander (2005), a.a.O., S. 54.<br />

519 Vgl. Wegener, Alexander (2005), a.a.O., S. 54, S. 64.<br />

520 Vgl. Mäding, Heinrich (2006), a.a.O., S. 273.<br />

521 Vgl. Nullmeier, Frank (2011), a.a.O., S. 158.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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