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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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107<br />

mehrere Kommunen die Leistungserbringung auf <strong>eine</strong> juristische Person übertragen,<br />

die möglicherweise extra für diesen Zweck gegründet wird. 570<br />

Im Vergleich <strong>zur</strong> Variante zwei sch<strong>eine</strong>n die Varianten drei und vier für Bereiche<br />

geeignet, die <strong>eine</strong>n hohen Standardisierungsgrad aufweisen, <strong>als</strong>o die Abwicklung<br />

von Massentätigkeiten erfolgt. Typische Einsatzbereiche sch<strong>eine</strong>n etwa die<br />

Abfallbeseitigung oder der Zusammenschluss zu kommunalen Datenzentralen<br />

(„Rechenzentren“) zu sein. Kritisch zu diesen Varianten wird angemerkt, dass in<br />

bestimmten Fällen zusätzliche Personal- und Sachmittel („Overhead-Kosten“)<br />

vorgehalten werden müssen und dass dadurch bestehende<br />

Rationalisierungspotenziale gerade nicht optimal genutzt werden können. 571<br />

Als Erweiterung der Variante vier ist vor dem Hintergrund des o.g. Kritikpunktes<br />

hinsichtlich des zusätzlichen „Overhead-Kosten“ die Aufgabenwahrnehmung <strong>eine</strong>r<br />

gemeinsamen Einrichtung für mehrere öffentliche Aufgaben denkbar. Das bedeutet,<br />

der neu geschaffenen juristischen Person werden mehrere Arten öffentlicher<br />

Aufgaben übertragen. Dieser erweiterten Variante werden „hohe<br />

Rationalisierungsmöglichkeiten“ zuerkannt, da wiederum <strong>eine</strong> bessere Auslastung<br />

des bestehenden „Overhead“ ermöglicht wird. Eine Refinanzierung dieser<br />

gemeinsamen Einrichtung könnte durch die fallbezogene Abrechnung von<br />

erbrachten Leistungen für einzelne Mitgliedskommunen erfolgen. Damit wird der<br />

gemeinsamen Einrichtung der Anreiz <strong>eine</strong>r möglichst optimalen Organisationsgröße<br />

geboten. 572<br />

Die in Aussicht gestellten „Rationalisierungsgewinne“ treten allerdings nicht<br />

zwangsläufig und nicht unbedingt zeitgleich mit der Gründung <strong>eine</strong>r gemeinsamen<br />

Einrichtung auf, wie GRÖMIG kritisch anmerkt. Insbesondere im Hinblick auf das<br />

vorhandene Personal müssen sich die Kommunen bewusst sein, dass vorhandene<br />

Kapazitäten ggf. abzubauen sind. Dabei könnte auch der Fall eintreten, dass<br />

betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen sind, da die Leistungserstellung von<br />

der eigenen Verwaltung auf die gemeinsame Einrichtung verlagert wurde. Wenn<br />

allerdings betriebsbedingte Kündigungen aus politischen oder anderen Erwägungen<br />

570 Vgl. KGSt (2008), a.a.O., S. 7, 10 ff.<br />

571 Vgl. Grömig, Erko (2003), a.a.O., S. 32 f.<br />

572 Vgl. Grömig, Erko (2003), a.a.O., S. 33.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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