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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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anschließend konkret festgelegt. 823 Am Ende der Konzeptionsphase sollte <strong>eine</strong><br />

schriftliche Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern unterzeichnet werden.<br />

In der Kooperationsvereinbarung werden die zu erreichenden Ziele definiert, der<br />

rechtliche Hintergrund dargestellt und die Finanzierung des Kooperationsprojektes<br />

zwischen den Partnern geregelt. Außerdem sind Regelungen <strong>zur</strong> Bewältigung von<br />

Konfliktfällen und die Zuweisung von Entscheidungsbefugnissen notwendig. Darüber<br />

hinaus sollte die Kooperationsvereinbarung <strong>eine</strong> Regelung <strong>zur</strong> Beendigung und <strong>zur</strong><br />

Rückabwicklung beinhalten, falls die Kooperation nicht erfolgreich verläuft und die<br />

Kooperationsziele nicht erreicht werden (Exit-<strong>Strategie</strong>). 824 Neben der Vereinbarung<br />

mit dem Kooperationspartner muss jede Kommune intern die zuständigen Gremien<br />

beteiligen und die notwendigen Zustimmungen einholen. 825<br />

Die nächste Phase kann <strong>als</strong> „Umsetzungsphase“ bezeichnet werden. 826 Die<br />

Umsetzungsphase stellt noch nicht den vollständigen Echtbetrieb dar. Insofern ist es<br />

von der Komplexität des Kooperationsprojektes abhängig, wie lange die<br />

Umsetzungsphase andauern muss. Beendet wird die Umsetzungsphase mit <strong>eine</strong>m<br />

Abschlussbericht und der Entscheidung, ob die nunmehr im Echtbetrieb erprobte<br />

Zusammenarbeit auch weiterhin erfolgen soll. Empfohlen wird, dass nach der<br />

Entscheidung <strong>zur</strong> Überführung in den Echtbetrieb, <strong>eine</strong> dauerhafte Evaluierung der<br />

<strong>Interkommunale</strong>n Kooperation erfolgt. 827<br />

Innerhalb des gesamten Projektablaufs kann es zu Störungen kommen. Auf diese<br />

Störungen sollten sich die Projektverantwortlichen mit Alternativszenarien und <strong>eine</strong>r<br />

möglichst großen Einbindung sämtlicher Projektbeteiligten vorbereiten. 828<br />

ZENTES ET AL. ergänzen noch die Phase der „Beendigung der Kooperation“. Bei<br />

<strong>Kooperationen</strong>, die von Anfang an nur auf <strong>eine</strong> begrenzte Dauer angelegt waren,<br />

wird diese Phase bei Erreichung des Kooperationsziels bzw. nach Ablauf der vorher<br />

definierten Dauer eintreten. Bei ursprünglich auf unbestimmte Zeit angelegte<br />

823 Vgl. KGSt (2009), a.a.O., S. 35 f.<br />

824 Vgl. KGSt (2009), a.a.O., S. 38.; wird auch <strong>als</strong> „Gestaltungsphase“ bezeichnet, vgl. Zentes,<br />

Joachim; et al. (2005), a.a.O., S. 944 ff.<br />

825 Vgl. KGSt (2009), a.a.O., S. 38 f.; Vgl. auch Hauschildt, Jürgen; Salomo, Sören (2011), a.a.O., S.<br />

159.<br />

826 Vgl. KGSt (2009), a.a.O., S. 40.; ebenso Zentes, Joachim; et al. (2005), a.a.O., S. 948.<br />

827 Vgl. KGSt (2009), a.a.O., S. 40 f.<br />

828 Vgl. KGSt (2009), a.a.O., S. 47 ff.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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