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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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87<br />

3.3.3 Realisierung des Wettbewerbs durch Privatisierung<br />

Durch die oben dargestellten Restriktionen der Möglichkeiten für die<br />

Kommunalverwaltungen, sich selber stärker wirtschaftlich betätigen zu können,<br />

könnte faktisch <strong>eine</strong> Verdrängung in die Privatisierung entstehen. 459 Einerseits<br />

werden die Kommunalverwaltungen bei der Auswahl der Organisationsform insoweit<br />

beschränkt, andererseits zwingt die Situation der öffentlichen Finanzen die<br />

Kommune dazu, verstärkt nach <strong>eine</strong>r wirtschaftlichen Erstellung der Leistungen zu<br />

suchen. 460<br />

Der Begriff „Privatisierung“ lässt sich in unterschiedliche Bereiche untergliedern. Eine<br />

„Organisationsprivatisierung“ liegt vor, wenn ein Aufgabenträger die Durchführung<br />

der notwendigen Leistungen in <strong>eine</strong>r privatrechtlichen Rechtsform (z. B. Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung – GmbH – oder Aktiengesellschaft – AG) organisiert. Diese<br />

Form wird auch <strong>als</strong> „formelle Privatisierung“ bezeichnet. 461 Werden bestehende<br />

Unternehmensanteile oder Vermögensteile – ganz oder teilweise – durch den<br />

Aufgabenträger veräußert, liegt <strong>eine</strong> „Vermögensprivatisierung“ vor. Strebt <strong>eine</strong><br />

Kommunalverwaltung <strong>eine</strong> Beteiligung „an der Finanzierung der öffentlichen<br />

Aufgabe“ durch den privaten Sektor an, wird von <strong>eine</strong>r „Finanzierungsprivatisierung“<br />

ausgegangen. Eine „funktionelle Privatisierung“ entsteht, wenn sich der Staat „im<br />

Rahmen der Gewährleistungsverwaltung“ <strong>zur</strong> Aufgabenerfüllung auch privater Dritter<br />

bedient.<br />

Entscheidet sich die Kommunalverwaltung dafür, <strong>eine</strong> Aufgabe nicht mehr<br />

anzubieten und übernimmt auch nicht mehr die „Gewährleistungsverantwortung“ für<br />

die Aufgabe, besteht <strong>eine</strong> „materielle Privatisierung“ (Privatisierung im engeren<br />

Sinne). 462 Ein Indiz für diese Privatisierungsform ist, dass sich der Staat vollständig<br />

von der Aufgabenwahrnehmung <strong>zur</strong>ückzieht und sich insoweit von den<br />

entsprechenden Pflichten entlastet. BULL nennt <strong>als</strong> ein Beispiel für die materielle<br />

Privatisierung die Ausgliederung der „Deutschen Flugsicherung“. 463 Da es sich dabei<br />

459 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 37.<br />

460 Vgl. Andersen, Christoph; et al. (2005a), a.a.O., S. 37.<br />

461 Vgl. auch Gerstlberger, Wolfgang; Siegl, Michael (2009), a.a.O., S. 13.<br />

462 Vgl. auch Gerstlberger, Wolfgang; Siegl, Michael (2009), a.a.O., S. 13.<br />

463 Vgl. Bull, Hans Peter (2007), a.a.O., S. 159.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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