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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Hr. Stingl – Anhang J - 9 -<br />

G: Ja, das ist am Naheliegendsten, <strong>als</strong>o man arbeitet unter gleich gelagerten, nach<br />

denen auch bekannten Regeln und Gepflogenheiten zusammen. Das ist mit den<br />

Privaten dann immer ein gewisses Risiko, weil man dann im Einzelfall eben nicht<br />

genau weiß wie der tickt in der Praxis, <strong>als</strong>o wie es sich im praktischen Vollzug dann<br />

darstellt, dann ist es sicherlich schwierig. Wie gesagt es gibt auch Negativbeispiele in<br />

dem Bereich, wo man dann einfach sagt, da gibt halt der Vertrag, den man mit den<br />

Privaten geschlossen hat, nicht mehr her an Steuerung, an Eingriffsmöglichkeiten.<br />

Wenn man sich dann alles wieder vorbehalten muss an Berichtspflichten, an<br />

Steuerungspflichten, an Eingriffsmöglichkeiten, dann kann man es im Prinzip gleich<br />

wieder selber machen.<br />

I: Sie sprechen jetzt gerade so die Überprüfungsnotwendigkeit an. Wenn ich <strong>eine</strong>n<br />

Privaten beauftrage, habe ich zwar erst einmal die Aufgabe nicht mehr in der<br />

Verwaltung, muss aber quasi den Zugriff ... Das fällt mir jetzt spontan ein: Schätzen<br />

Sie diesen Überwachungsaufwand geringer ein, wenn ich die Aufgabenstellung mit<br />

<strong>eine</strong>r anderen Kommune mache?<br />

G: Ja mit Sicherheit?<br />

I: Ist geringer?<br />

G: Ja, da denke ich, dass man sich da schon aufeinander verlassen kann, sonst<br />

würden wir das nicht eingehen diese Zusammenarbeit. Das ist halt beim Privaten<br />

nicht so, dass man dann eben aus <strong>eine</strong>r gegebenenfalls anderen Welt kommt und<br />

wo einfach diese Gepflogenheiten dann andere sind und da denke ich wird man<br />

sicher nicht mehr im Bereich Steuerung und auch Überprüfung Eingriffsmöglichkeiten<br />

sich vorhalten müssen.<br />

I: Vertragskontrolle ist sehr wichtig?<br />

G: Klar, ja!<br />

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