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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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149<br />

Kollektivgutes bewegt werden, in dem man ihm Wohlfahrtseinbußen in Aussicht<br />

stellt, von denen die anderen Akteure ausgeschlossen sind. 791<br />

Als weitere Möglichkeit verbleibt die sog. „Hingabe“. Wenn ein Akteur <strong>eine</strong><br />

Mitgliedschaft in <strong>eine</strong>m Kollektiv aufnimmt und dabei von „Hingabe“ angetrieben wird,<br />

entscheidet er nicht aufgrund der dadurch entstehenden Vorteile oder nicht<br />

eintretender Nachteile, sondern weil er dem Kollektiv etwas Besonderes zuschreibt.<br />

Der Akteur fühlt sich <strong>zur</strong> Mitgliedschaft in diesem Kollektiv verpflichtet und handelt<br />

nach den Vorgaben des Kollektivs da er den Entscheidungen <strong>eine</strong> „eigene Qualität<br />

und Würde“ zumisst. 792 Die Hingabe ist in einigen Fällen ein Anlass, <strong>eine</strong>m Kollektiv<br />

beizutreten oder an der Gründung <strong>eine</strong>s Kollektivs mitzuwirken. Mit zunehmender<br />

Dauer der Zugehörigkeit können die zeitweise nicht angestellten individuellselbstbezogenen<br />

Kosten-Nutzen-Analysen der Entscheidungskonsequenzen aber<br />

wieder durch den Akteur vorgenommen werden. Für diese Fälle kommt es in den<br />

Herrschaftsstrukturen oftm<strong>als</strong> zusätzlich zum Einsatz von selektiven Anreizen um<br />

den Verbleib des Akteurs in dem Kollektiv und damit den Bestand des Kollektivs<br />

insgesamt zu sichern. 793<br />

Grundlegend für die Public-Choice-Theorie ist die Annahme, dass auch im politischadministrativen<br />

Bereich die dort tätigen Individuen Nutzenmaximierer sind. So<br />

ermittelte z.B. NISKANEN, dass Beschäftigte in Bürokratien ihren größten Nutzen in<br />

der Budgetmaximierung sehen. 794 Die rational handelnden Akteure werden daher <strong>zur</strong><br />

Maximierung ihres Nutzens nach dem größtmöglichen Budget streben. Dieses<br />

eigennützige Verhalten muss nicht notwendigerweise zu <strong>eine</strong>r Wohlfahrtsoptimierung<br />

führen, Ineffizienzen und Wohlfahrtsverluste sind vielmehr denkbar. Vor dem<br />

Hintergrund der Public-Choice-Theorie lässt sich daher die Verlagerung von<br />

Aufgaben aus dem staatlichen Bereich in den gewerblichen Sektor rechtfertigen, um<br />

die ansonsten zu befürchtenden Ineffizienzen und Wohlfahrtsverluste zu vermeiden.<br />

Dabei wird allerdings implizit unterstellt, dass der gewerbliche Bereich frei von<br />

Ineffizienzen ist, wofür ein Nachweis bislang nicht erbracht wurde.<br />

791 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 182 f. mit weiteren Hinweisen zum Zwang.<br />

792 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 184 f. mit weiteren Hinweisen <strong>zur</strong> Hingabe.<br />

793 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 185 f. Dort finden sich auch weitere Ausführungen zu<br />

unterschiedlichen Kollektivgrößen sowie <strong>zur</strong> Mitgliedschaft in Kollektiven.<br />

794 Zit. n. Schedler, Kuno; Proeller, Isabella (2011), a.a.O., S. 48 f.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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