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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Dr. Neutz – Anhang C 3<br />

G: Wir haben das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert und ein<br />

Ausführungsgesetz dazu, allerdings mit der Festlegung <strong>eine</strong>r Bagatellgrenze, die bei<br />

25 Cent je Einwohner liegt, <strong>als</strong>o bei der Größe des Landes Rheinland-Pfalz bedeutet<br />

das, wenn das Kostenvolumen, das verschoben wird, mindestens <strong>eine</strong> Million Euro<br />

beträgt, dann wird es konnexitätsrelevant. Wir beobachten aber, dass es deswegen<br />

entweder zu konkreten Anweisungen oder Hinweisen, Verpflichtungen bestimmte<br />

Aufgaben in <strong>eine</strong>r bestimmten Art und Weise wahrzunehmen nicht mehr kommt, was<br />

gerade bei Auftragsangelegenheiten nicht ungefährliche Situationen sage ich mal<br />

hervorrufen kann. Wir beobachten das beispielsweise im Bereich des Waffenrechts<br />

momentan. Die Verschärfungen die der Bund nach Winnenden vorgenommen hat<br />

sind natürlich auch im Land Rheinland-Pfalz Anlass für neue und zusätzliche<br />

Überlegungen gewesen. Wenn dann so Dinge kommen, na ja, die Waffenbehörden<br />

sollten dies doch bitte mit dem vorhandenen Personal so weit möglich erledigen und<br />

dann kommt praktisch 14 Tage später in <strong>eine</strong>r Dienstbesprechung der Hinweis <strong>als</strong>o<br />

unangekündigte, verdachtsunabhängige Kontrollen seien natürlich unumgänglich,<br />

dann merkt man, hier findet ein Spagat statt. Es wird auf der <strong>eine</strong>n Seite versucht zu<br />

vermeiden Anforderungen zu stellen, die die Konnexität auslösen, auf der anderen<br />

Seite will das Land sich aber nach unserer Auffassung für eventuelle Lagen, die<br />

niemand ausschließen können wird, in gewisser Weise exkulpieren, indem die<br />

Verantwortlichkeit auf die kommunale Ebene gedrückt wird. Das ist mal so ein<br />

Beispiel. Oder was wir im Moment haben, <strong>eine</strong>n Gesetzentwurf zum Vollzug des<br />

Geldwäschegesetzes, wo für das so genannte Massengeschäft, wie wir das nennen,<br />

<strong>als</strong>o jeder der gewerbsmäßig mit Gütern handelt oder Immobilienmakler oder<br />

Versicherungsmakler, sollen, was den Vollzug des Geldwäschegesetzes angeht in<br />

die Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Kreise bei uns kommen, <strong>eine</strong><br />

Aufgabe, die unseres Erachtens da überhaupt nicht hingehört, auch wieder<br />

verbunden ist dann eben mit der Aussage, die Konnexitätsrelevanz ist hier nicht<br />

gegeben. Und das müssen wir vermeiden. Denn da bekommen wir in der Summe<br />

über <strong>eine</strong>n gewissen Zeitraum eben doch ständig neue Aufgaben mit<br />

Personalmehrbedarf, der dann aus kommunalen Mitteln gedeckt werden muss.<br />

I: Wenn wir uns noch mal die Modernisierung der Verwaltung anschauen, wie<br />

schätzen Sie denn, wenn Sie die Kommunalverwaltungen betrachten dort den Stand<br />

ein? Wie ist denn so unter der Mitgliedschaft die Meinung zum Stand der<br />

Verwaltungsmodernisierung aus Ihrer Sicht?<br />

G: Also ich denke, man sieht, dass man in den vergangenen Jahren vieles in den<br />

Verwaltungen bereits verändert hat, dass es aber ein Prozess ist, der andauert und<br />

andauern muss, dass weitere Veränderungen notwendig sind, auch Überlegungen,<br />

wie man unter Umständen Aufgaben gemeinsam erledigen kann, dass eben nicht<br />

mehr jede Verwaltung jede Aufgabe mit eigenem Personal im eigenen Haus<br />

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