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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Hr. Schmitt – Anhang E -5-<br />

bedienen. Unternehmerzufriedenheit, Bürgerzufriedenheit ist ein ganz großes Ziel.<br />

Transparenz gehört dazu. Also der Bürger oder das Unternehmen soll wissen, wer<br />

was wann macht und soll wissen wann er mit Leistungen rechnen kann. Das Ganze<br />

dient der Standortverbesserung.<br />

I: Die Instrumente, die wir vorhin genannt haben, können die aus Ihrer Sicht <strong>zur</strong><br />

Leistungssteigerung der Kommunalverwaltung jeweils beitragen?<br />

G: Sicherlich! Sehr viele unserer Kommunalverwaltungen sind ja, ich wiederhole<br />

mich, durch die finanzielle Situation stark, stark gehemmt. Das können wir auflösen,<br />

indem wir die Belastungen aus Modernisierungen für die einzelne Verwaltungseinheit<br />

geringer machen und das klappt mit Zusammenarbeit. Ich kann mit Zusammenarbeit<br />

Kostenteilungsfunktionen erzielen, die mir mit anderen Mitteln und Werkzeugen nicht<br />

gelingen. Wenn wir hier <strong>eine</strong>n landesweiten Aufwand haben für unsere 58<br />

Kommunalverwaltungen, dann können wir bessere Lösungen umsetzen mit für den<br />

einzelnen wesentlich weniger Mitteln <strong>als</strong> wenn jeder da selbst rangeht.<br />

I: 58 Kommunalverwaltungen?<br />

G: Wir haben 52 Städte und Gemeinden und 6 Gemeindeverbände.<br />

I: Das sehen die Kommunen notgedrungen genauso?<br />

G: Notgedrungen ja! Wir haben hier besondere Situationen, auch was die<br />

Kommunalaufsicht angeht. Wir haben, ich kritisiere das immer ein bisschen und bin<br />

da auch bei den Kommunen teilweise scheel angesehen, seit Jahren <strong>eine</strong><br />

Aussetzung der Haushaltskonsolidierungskonzepte. Die werden immer wieder<br />

ausgesetzt, von Jahr zu Jahr gibt es ein Gesetz <strong>zur</strong> Aussetzung kommunalrechtlicher<br />

Vorschriften, das wird immer wieder mit dem Landeshaushalt verabschiedet. Da<br />

steht dann sinngemäß drin: Wenn die Ausgaben <strong>eine</strong>r Gemeinde bereinigt um die<br />

Zinsausgaben, bereinigt um die Personalausgabenzuwächse usw. nicht stärker <strong>als</strong><br />

1 % steigen, braucht kein Haushaltssanierungskonzept gemacht zu werden. Das<br />

führt jetzt letztendlich dazu, dass wichtige Steuerungsinstrumente einfach nicht<br />

vorliegen. Wir haben leider Gottes hier im Saarland <strong>eine</strong> Gemeinde, die steht kurz<br />

vor der Insolvenz, die es ja eigentlich nicht gibt. Also bei denen ist das Eigenkapital<br />

auf der f<strong>als</strong>chen Seite. Und weil sie in dem Jahr, in dem das wahrscheinlich eintreten<br />

wird, unter der in dem Gesetz geschriebenen Steigerungsmarge liegt, braucht sie<br />

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