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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Eine sehr intensive Vorbereitung geht mit der Gründung <strong>eine</strong>r gesonderten<br />

juristischen Person einher (Variante 4). Neben den bei der Variante 3 bezifferten<br />

Punkten sind darüber hinaus z. B. steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. 577<br />

Rechtsformen von IKZ<br />

Bei der Auswahl der Rechtsform für <strong>eine</strong> <strong>Interkommunale</strong> Kooperation können<br />

mehrere Modelle in Betracht gezogen werden. Dem Grunde nach ist die Kommune<br />

bei der Auswahl der Rechtsform frei, da die Selbstverwaltungsgarantie auch die<br />

Organisationshoheit bei den Kommunen belässt. 578 Die Entscheidung wird aber von<br />

einigen Faktoren beeinflusst. Dabei ist relevant, ob bei der <strong>Interkommunale</strong>n<br />

Kooperation weitere Privatpersonen oder Unternehmen beteiligt werden sollen.<br />

Darüber hinaus sind „haftungs- und steuerrechtliche Auswirkungen“ zu<br />

berücksichtigen. Für <strong>eine</strong> Überführung in <strong>eine</strong> <strong>Interkommunale</strong> Kooperationsform<br />

kommen sowohl originäre Kommunalaufgaben in Frage, wie auch Aufgaben, die der<br />

Kommune <strong>zur</strong> Erfüllung übertragen wurden. 579<br />

Vor der Auswahl der Rechtsform ist die Frage nach der beabsichtigten Dauer der<br />

Kooperation zu klären. Grundsätzlich stehen zwei Varianten dabei <strong>zur</strong> Auswahl. Bei<br />

der ersten Variante handelt es sich um <strong>eine</strong> temporäre, d. h. zeitlich begrenzte,<br />

Kooperation. Die zweite Variante wird <strong>als</strong> dauerhafte oder „institutionalisierte“<br />

Kooperation bezeichnet. Beide Varianten können auf der Grundlage von Verträgen<br />

erfolgen. Dennoch ist die vertragliche Fixierung der Zusammenarbeit umso<br />

notwendiger, je länger die Zusammenarbeit andauern soll und je komplexer die<br />

Kooperation inhaltlich ausgestaltet wird. 580<br />

Temporäre <strong>Kooperationen</strong> eignen sich für <strong>eine</strong> einmalige Zusammenarbeit, die auch<br />

<strong>als</strong> Projekt organisiert sein kann. Ein häufiger Einsatzbereich von temporärer,<br />

projektbezogener Zusammenarbeit ist der Bereich der Kultur. Dabei werden oftm<strong>als</strong><br />

neben zwei oder mehr Kommunen auch private Dritte <strong>als</strong> Kooperationspartnern<br />

577 Vgl. KGSt (2008), a.a.O., S. 10.<br />

578 Vgl. Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hrsg.) (2004), a.a.O., S. 4. Die Bandbreite der<br />

möglichen Rechtsformen wird durch die Kommunen auch weitgehend ausgenutzt, vgl. ebenda S. 10.<br />

579 Vgl. Geiger, Christian (2003), a.a.O., S. 9.; vgl. Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hrsg.)<br />

(2004), a.a.O., S. 4 ff.; Vgl. Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander (2006), a.a.O., S. 17 ff.<br />

580 Vgl. Heinrich, Bettina (2003), a.a.O., S. 42 f.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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