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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Im Zusammenhang mit dem Punkt „Freiwilligkeit“ ist zunächst davon auszugehen,<br />

dass ein einzelner Akteur sich aus eigenem Antrieb für die Erstellung <strong>eine</strong>s<br />

Kollektivgutes entscheiden wird, wenn sich für ihn die Einschätzung über die zu<br />

erwartenden Kosten und den zu erwartenden Nutzen so verändern, dass der Nutzen<br />

die Kosten übersteigen wird. Dies jedenfalls erstens, wenn der Akteur lediglich s<strong>eine</strong><br />

Kosten und Nutzen betrachtet und zweitens, der Akteur davon ausgeht, dass nicht<br />

ein anderer Akteur die Produktion des Kollektivgutes vornimmt. Nicht von Belang ist,<br />

ob der Akteur sich darüber im Klaren ist, dass er ein Kollektivgut produziert oder das<br />

Kollektivgut bewusst produziert. 785 Ein einzelner Akteur wird sich eher für die<br />

Produktion <strong>eine</strong>s Kollektivgutes im Alleingang entscheiden, wenn die Produktion für<br />

ihn mit geringen Kosten verbunden ist. Davon darf ausgegangen werden, wenn es<br />

sich um ein „kl<strong>eine</strong>s Gut“ handelt. Dies ist dann der Fall, wenn <strong>eine</strong> geringe Anzahl<br />

von „Nicht-Zahlern“ von dem Nutzen des Gutes profitiert. „Nicht-Zahler“ sind in<br />

diesem Zusammenhang <strong>als</strong>o die Trittbrettfahrer. Im Gegensatz dazu handelt es sich<br />

<strong>als</strong>o bei „großen Gütern“ um Güter, die tendenziell für <strong>eine</strong>n großen Kreis von „Nicht-<br />

Zahlern“ zu produzieren wären und daher auch in der Produktion höhere Kosten<br />

verursachen. Dann handelt es sich auch um <strong>eine</strong> „große Gruppe“. 786 Es sind weitere<br />

Konstellationen aus „kl<strong>eine</strong>n“, „mittelgroßen“ und „großen Gruppen“ denkbar.<br />

Darüber hinaus sind die Nutzenmenge sowie das Versorgungsniveau zu beachten.<br />

Die jeweilige Konstellation hat Einfluss auf den Aspekt der „Freiwilligkeit“. 787<br />

Einen weiteren Lösungsansatz stellt die Anwendung von positiven und negativen<br />

selektiven Anreizen dar. 788 Ein positiver selektiver Anreiz könnte darin bestehen,<br />

dass den Mitgliedern des Kollektivs <strong>eine</strong> zusätzliche Leistung gewährt werden kann,<br />

die nur ihnen zugänglich ist. Für diese Leistung würde <strong>als</strong>o das Ausschlussprinzip<br />

gelten. 789 Sofern die Mitgliedschaft in Kollektiven erzwungen wird, wird von<br />

„negativen selektiven Anreizen“ gesprochen. 790 Mit Zwang soll ein Akteur <strong>zur</strong><br />

Mitwirkung in <strong>eine</strong>m Kollektiv und <strong>zur</strong> Zahlung der Kosten <strong>zur</strong> Produktion <strong>eine</strong>s<br />

785 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 171.<br />

786 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 171 f.<br />

787 Zu den unterschiedlichen Konstellationen vgl. vertiefend bei Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 171 ff.<br />

788 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 180 ff.<br />

789 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 181 mit vertiefenden Informationen.<br />

790 Vgl. Kirsch, Guy (2004), a.a.O., S. 180.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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