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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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106<br />

Umfang der IKZ<br />

Denkbar für Intensität und Umfang der <strong>Interkommunale</strong>n Kooperation sind vier<br />

Varianten. 566 Erstens ist es möglich, dass mehrere einzelne Kommunen jeweils<br />

weiterhin eigenständig in der Leistungserstellung bleiben, es bei der<br />

Leistungserstellung aber zu <strong>eine</strong>r Koordination zwischen den Kommunen kommt.<br />

Insofern erfolgt ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen.<br />

Dieser Variante wird <strong>eine</strong> hohe „Problemlösungskompetenz“ beigemessen. Durch<br />

diese Art der Kooperation erfolgt ein praxisorientiertes Lernen von den guten<br />

Beispielen anderer Kommunen. 567 Die Abstimmung kann dabei auf der<br />

kommunalpolitischen und / oder auf der Verwaltungsebene stattfinden und hilft<br />

„mögliche Entwicklungspotenziale und Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren oder<br />

<strong>eine</strong>n Grundkonsens über die Perspektive <strong>eine</strong>s Gesamtraumes zu entwickeln.“<br />

Neben der nicht standardisierten informellen Abstimmung ist es daneben denkbar,<br />

dass turnusmäßige Abstimmungsrunden zu speziellen Themen abgehalten<br />

werden. 568<br />

Darüber hinaus kann <strong>eine</strong> Kommune Leistungen für <strong>eine</strong> oder mehrere andere<br />

Kommunen erbringen („Contracting“). Die rechtliche Arbeitsgrundlage dieser<br />

Kooperationsform bildet <strong>eine</strong> Verwaltungsvereinbarung oder ein<br />

Kooperationsvertrag. Beispielhaft werden gemeinsame Call Center, Betrieb von<br />

Theater / Oper, Sonderaufgaben der Feuerwehr mit technisch aufwendigen<br />

Spezialgeräten (z. B. Höhenrettung), Lebensmitteluntersuchungen, u.a. genannt.<br />

Vorteile können durch <strong>eine</strong> bessere Auslastung von vorhandenen Ressourcen<br />

bestehen. Diese Variante kommt daher in Bereichen mit <strong>eine</strong>m hohen<br />

Spezialisierungsgrad in Betracht. 569<br />

Als dritte Variante kommt in Betracht, dass mehrere Kommunen öffentliche<br />

Leistungen gemeinsam erbringen, oder viertens ist es denkbar, dass <strong>eine</strong> oder<br />

566 Bei Hesse/Götz wird die Entscheidung des Umfangs der Kooperation auch <strong>als</strong> „strategische<br />

Kooperation“ dargestellt. Wenn gleichzeitig auch das angestrebte Ziel der Kooperation bewusst vorher<br />

ausgewählt wird, dann wird dies aufbauend auf die strategische Kooperation <strong>als</strong> „materielle<br />

Kooperation“ bezeichnet. Vgl. Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander (2006), a.a.O., S. 23 ff.<br />

567 Vgl. Grömig, Erko (2003), a.a.O., S. 31 f.; KGSt (2008), a.a.O., S. 7, 10 ff.<br />

568 Vgl. Geiger, Christian (2003), a.a.O., S. 10.<br />

569 Vgl. Grömig, Erko (2003), a.a.O., S. 31 f.; KGSt (2008), a.a.O., S. 7, 10 ff.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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