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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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Hr. Gelzleichter – Anhang G 9<br />

G: Na ja, da würde ich halt sagen, dass man Zusammenschlüsse fördern könnte<br />

beispielsweise. Wir haben das jetzt in unserem Gesetzgebungsvorhaben auch drin,<br />

dass freiwillige Zusammenschlüsse gefördert werden. Das Land gewährt <strong>als</strong>o<br />

kommunalen Gebietskörperschaften die sich freiwillig zusammenschließen finanzielle<br />

Zuwendungen in Form <strong>eine</strong>r einmaligen einwohnerbezogenen Zuwendung nach dem<br />

Landesfinanzausgleichsgesetz. Des Weiteren kommen auch finanzielle Förderungen<br />

des Landes für Projekte die im Kontext der Gebietsänderungen stehen und<br />

strukturellen Verbesserungen in den umgebildeten oder neu gebildeten kommunalen<br />

Gebietskörperschaften dienen in Betracht. Diese Projektförderungen sind nach ihrer<br />

Höhe einzelfallabhängig. Weiterhin zu denken ist etwa an die Einführung <strong>eine</strong>r<br />

Experimentierklausel. Auch da sieht das neue Gesetz vor, insbesondere <strong>zur</strong><br />

Erprobung veränderter Aufgabenzuständigkeiten und Maßnahmen der gemeinsamen<br />

Aufgabenerfüllung und von Verfahrensabläufen und Verwaltungsprozessen.<br />

I: Gibt es auch Maßnahmen, die zum Beispiel <strong>eine</strong> stärkere Nutzung des<br />

Wettbewerbes fördern könnten? Ist das angestrebt von der Landesregierung?<br />

G: Die Wettbewerbssteigerung ist in dem Entwurf und in den Vorüberlegungen zu<br />

dieser Reform nicht angedacht.<br />

I: Und Privatisierung?<br />

G: Nicht expressis verbis, nur solche Maßnahmen, eventuell auch Wertbewerb aber<br />

sicherlich Privatisierung sind glaube ich auch Folgen wenn <strong>eine</strong> neue Struktur<br />

entsteht. Es dürfte wahrscheinlich so sein, dass man dann auch auf die Idee kommt<br />

gegebenenfalls mal <strong>eine</strong> Gesellschaft zu privatisieren.<br />

I: Danke schön! Dann kommen wir schon zum dritten Block. Wie bewerten Sie den<br />

derzeitigen Umfang der Nutzung der interkommunalen <strong>Kooperationen</strong> in Rheinland-<br />

Pfalz?<br />

G: Also die geltende Rechtslage lässt bereits sehr umfangreiche und weitgehende<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Ausgestaltung <strong>eine</strong>s bürgernahen Service der Kommune und <strong>zur</strong><br />

unmittelbaren Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an<br />

kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten zu. Dazu zählen etwa Bürgerbüros,<br />

dezentrale Verwaltungsstrukturen, mobile Bürgerdienste, E-Government-Angebote,<br />

Bürgerhaushalte und auch <strong>eine</strong> direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an<br />

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