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Interkommunale Kooperationen als eine Strategie zur ... - KOBRA

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werden. 538 Für die Bundesverwaltung fordert etwa TIMMER den Aufbau von<br />

Leistungserstellungsnetzwerken und <strong>eine</strong>r stärkeren Kooperation von<br />

Bundesbehörden untereinander. 539<br />

Den deutschen Kommunen wird die Möglichkeit <strong>zur</strong> <strong>Interkommunale</strong>n Kooperation<br />

durch das Grundgesetz garantiert. Die in Art. 28 II Grundgesetz normierte<br />

Selbstverwaltungsgarantie für die Kommunen ist die Grundlage, die in den einzelnen<br />

Ländern durch weitere rechtliche Regelungen ergänzt wird. Dennoch ist die<br />

Möglichkeit der <strong>Interkommunale</strong>n Kooperation rechtlich nicht unbegrenzt. Bei aller<br />

Aktivität <strong>eine</strong>r Kommune <strong>zur</strong> Ausweitung der <strong>Interkommunale</strong>n Zusammenarbeit<br />

muss jeder beteiligten Kommune aber immer ein nennenswerter Aufgabenbestand<br />

verbleiben. Es muss sich bei der <strong>Interkommunale</strong>n Kooperation um <strong>eine</strong> Ausnahme<br />

handeln und nicht um den Regelfall. Die Kommune muss sich darüber hinaus<br />

ausreichende Mitsprache- und Kontrollrechte hinsichtlich der konkreten Ausführung<br />

der <strong>Interkommunale</strong>n Kooperation vorbehalten. 540<br />

Bereits in den 1960er / 1970er Jahren wurde die <strong>Interkommunale</strong> Zusammenarbeit<br />

<strong>als</strong> <strong>eine</strong> Handlungsalternative angesehen, um bestehenden Problemen bei den<br />

Kommunen entgegen wirken zu können. In den Ländern wurden gesonderte Gesetze<br />

<strong>zur</strong> Legalisierung der Zusammenarbeit von Kommunen erlassen. 541 Die wachsende<br />

<strong>Interkommunale</strong> Zusammenarbeit <strong>zur</strong> damaligen Zeit wurde aber aus<br />

politikwissenschaftlicher Sicht eher negativ bewertet. Die „Abwanderung der<br />

Zuständigkeit der Gemeinden auf Verbände“ wurde ebenso kritisch eingeschätzt, wie<br />

die wachsenden Einflussmöglichkeiten der Verwaltungsangehörigen auf die<br />

Gestaltung der Verbandspolitik. Außerdem wurde eingewendet, dass „die<br />

kommunale Zusammenarbeit … auch zum Verlust an demokratischer Substanz in<br />

der Gemeinde“ führe. 542<br />

538 Vgl. Kammer, Matthias (2007), a.a.O., S. 290 f.; Die gleiche Forderung bei Brüggemeier, Martin<br />

(2006), a.a.O., S. 316.<br />

539 Vgl. Timmer, Reinhard (2007), a.a.O., S. 20 f.; vgl. auch KGSt (2009): <strong>Interkommunale</strong><br />

Zusammenarbeit erfolgreich planen, durchführen und evaluieren. Köln, Bericht 5/2009, S. 9.<br />

540 Vgl. Geiger, Christian (2003): Rechtsformen interkommunaler Zusammenarbeit, in: Deutscher<br />

Städtetag (Hrsg.) (2003): DST-Beiträge <strong>zur</strong> Kommunalpolitik (Reihe A) Heft 31. <strong>Interkommunale</strong><br />

Kooperation: Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verbesserung von Verwaltungsleistungen, S. 9 – 15, S. 9.<br />

541 Z. B. für Hessen Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember<br />

1969. Darin wurden z. B. die kommunale Arbeitsgemeinschaft sowie die Errichtung von<br />

Zweckverbänden möglich.<br />

542 Vgl. Thieme, Werner; Prillwitz, Günther (1981), a.a.O., S. 33 f.<br />

<strong>Interkommunale</strong> Kooperation <strong>als</strong> <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> Leistungssteigerung

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