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Bestandsaufnahme - Digistadtdo

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Bedarfseinschätzung und Maßnahmenplanung<br />

Die Reihenfolge der einzelnen Bedarfsaspekte in der nachfolgenden Darstellung stellt<br />

keine Abfolge von Prioritäten dar. Eine Auflistung nach Prioritäten wird von den<br />

Sozialraumgruppen deswegen nicht für notwendig erachtet,<br />

weil die Bedarfsanmeldungen nach engen Kriterien der Erforderlichkeit formuliert<br />

wurden,<br />

weil der größte Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen keinen längerfristigen und<br />

besonders kostenintensiven Aufwand nach sich zieht, sondern in überschaubaren<br />

Zeiträumen realisierbar ist,<br />

weil einige Bedarfsanmeldungen bereits in anderen Jugendhilfeplanungsberichten<br />

enthalten sind.<br />

5.1. Sozialraum Brechten/Holthausen<br />

5.1.1. Bedarfsanmeldungen und Anforderungen an die Institutionen der<br />

Jugendhilfe<br />

5.1.1.1. Zusätzlicher Bedarf an Übermittagbetreuung von Kindergartenkindern<br />

Für zwölf Kinder besteht zurzeit im evangelischen Kindergarten an der Widumstraße die<br />

Möglichkeit der Übermittagbetreuung bis 16:00 Uhr. Derzeit stehen zehn Kinder auf der<br />

Warteliste. Nur bei einer verlässlichen Betreuung bis 16:00 Uhr ist es den Eltern hier<br />

besonders den Müttern oder allein Erziehenden möglich, ganztags zu arbeiten. Die Zahl<br />

der Plätze für Übermittagbetreuung bis 16:00 Uhr im Sozialraum Brechten/Holthausen<br />

sollte erhöht werden.<br />

5.1.1.2. Angleichung der Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder<br />

Mit dem Übergang in die Grundschule entsteht ein Betreuungsloch für die berufstätigen<br />

Eltern. Im Kindergarten wurde von 07:00 Uhr beziehungsweise 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

beziehungsweise 16:00 Uhr betreut. Die Grundschule betreut von 08:00 Uhr bis 13:15<br />

Uhr. Ferienzeiten müssen überbrückt werden. Es gibt keine Übermittagbetreuung mit<br />

Mittagessen. Die Betreuungszeiten und -möglichkeiten an den Schulen sollten<br />

angeglichen und für die Ferien Betreuungsangebote entwickelt werden. In der Betreuung<br />

sollen qualifizierte Angebote gewährleistet sein.<br />

5.1.2. Bedarfsanmeldungen und Anforderungen an die Institutionen außerhalb der<br />

Jugendhilfe<br />

5.1.2.1. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Wohngebieten<br />

Es ist zu prüfen, ob durch verkehrsberuhigende Maßnahmen Anliegerstraßen im<br />

Sozialraum als Spielstraßen ausgewiesen werden können. Aus Sorge vor Unfällen lassen<br />

viele Eltern ihre Kinder nur beaufsichtigt draußen spielen.<br />

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