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Bestandsaufnahme - Digistadtdo

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2.1. Kindertageseinrichtungen<br />

Dieser Abschnitt der Stadtbezirksberichte gibt einen Überblick über den Bestand an<br />

Tageseinrichtungen für Kinder in den einzelnen Sozialräumen des Stadtbezirks.<br />

Gemäß § 24 KJHG besteht für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum<br />

Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Der Kinder- und<br />

Jugendhilfeausschuss der Stadt Dortmund hat zur Umsetzung dieses Rechtsanspruches<br />

zunächst eine Bedarfsdeckungsquote von 90% für drei Kernjahrgänge festgelegt, die in<br />

jedem Stadtbezirk erreicht werden soll.<br />

In der kontinuierlich vorzunehmenden Einschätzung des Versorgungsgrades bei der<br />

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz sind mehrere Faktoren zu<br />

berücksichtigen, u.a.<br />

2.2.<br />

2.3.<br />

• das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Eltern unter Bezug der Trägervielfalt<br />

• die Entwicklung der Kinderzahlen und der Geburten mit den möglichen Auswirkungen<br />

auf den Wohnbereich im Ortsteil<br />

• die Gewährleistung der Versorgung mit Betreuungsplätzen in zumutbarer<br />

Entfernung zum Wohnort<br />

Angebote der Kinder- und Jugendförderung 3<br />

Dieser Abschnitt der Stadtbezirksberichte gibt einen Überblick über den Bestand an<br />

Angeboten der Kinder- und Jugendförderung in den einzelnen Sozialräumen des<br />

Stadtbezirks.<br />

Die Kinder- und Jugendförderung mit ihren lebensweltbezogenen und offen strukturierten<br />

Angeboten ist in Dortmund ein bedeutendes Arbeitsfeld und wie die Jugendverbandsarbeit<br />

in den Strukturen der Jugendhilfe verankert. Bei der sozialräumlichen Betrachtung wird<br />

deutlich, dass sich die Kinder- und Jugendförderung zu einem wichtigen Bestandteil der<br />

sozialen Infrastruktur entwickelt hat, die in der Vernetzung mit anderen Institutionen<br />

einen erfolgreichen Beitrag zur Verbesserung des Gemeinwesens leistet.<br />

Spielplätze<br />

Dieser Abschnitt der Stadtbezirksberichte erteilt Auskunft über die als Spielplatz<br />

ausgewiesenen und gestalteten Spielflächen in den einzelnen Planungsregionen der<br />

Stadtbezirke. Die einzelnen Angaben benennen den Standort, die Größe, die Kategorie<br />

und das Baujahr bzw. das Jahr der Neugestaltung des Spielplatzes. Die Kennzeichnung<br />

der Kategorie wird wie folgt klassifiziert:<br />

A für alle Altersgruppen<br />

B für Kinder bis 14 Jahre<br />

C für Altersgruppen bis zu den jüngeren Schulkindern<br />

D für naturbelassenen Spielplatz<br />

3 als Kinder- und Jugendförderung sind jene Angebote zusammengefasst, die eine öffentliche Förderung<br />

durch das Jugendamt erhalten - Offene Tür (OT), Teiloffene Tür (TOT), Kleine offene Tür (KOT),<br />

Jugendverbandsarbeit;<br />

das KJHG benutzt den Fachbegriff der „Jugendarbeit“, vgl. §11ff KJHG<br />

Anmerkung: beide Begriffe finden in den Berichten Verwendung.<br />

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