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Bestandsaufnahme - Digistadtdo

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Sozialhilfedienst<br />

Die städtischen Sozialhilfedienste sind vergleichbar mit den Jugendhilfediensten dezentral<br />

organisiert und wie die Jugendhilfedienste in der Regel in den Bezirksverwaltungsstellen<br />

angesiedelt. Während der Jugendhilfedienst Bestandteil des Jugendamtes ist, gehört der<br />

Sozialhilfedienst in die Organisationsstruktur des Sozialamtes.<br />

Zu den Aufgaben des Sozialhilfedienstes zählen die Bearbeitung und Gewährung von<br />

persönlichen und wirtschaftlichen Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)<br />

• Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

• Eingliederungshilfe für Behinderte<br />

• Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />

• Schuldnerberatung<br />

• persönlichen Hilfen im Zusammenhang mit der Vermittlung in Arbeit<br />

Fachreferent für die Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk<br />

Im Fachbereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes arbeitet neben den<br />

zentralen Fachdiensten<br />

• Jugendberufshilfe<br />

• Jugendbildung<br />

• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz mit dem Bereich Suchtprävention<br />

• Gesetzlicher Jugendschutz<br />

in jedem Stadtbezirk jeweils ein Fachreferentin/Fachreferent für die Kinder- und<br />

Jugendförderung.<br />

Zu den Aufgaben im Stadtbezirk gehören:<br />

• Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die städtischen Einrichtungen<br />

der offenen Kinder- und Jugendförderung<br />

• Fachberatung zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche<br />

• Beratung der Jugendverbände und der freien Träger<br />

• Initiierung, Förderung, Unterstützung und Begleitung von Angeboten<br />

und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche<br />

• Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche<br />

• Planungsverantwortung, Fortschreibung und Umsetzung der Ergebnisse<br />

der sozialräumlichen Jugendhilfeplanung<br />

• Ansprechpartner für die Bezirksvertretung in Fragen der Kinder- und<br />

Jugendförderung<br />

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