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Bestandsaufnahme - Digistadtdo

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Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in den Dortmunder Stadtbezirken -<br />

Auftrag und methodisches Vorgehen<br />

1. Gesetzlicher und politischer Auftrag<br />

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) überträgt im § 79 den Trägern der<br />

öffentlichen Jugendhilfe zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben „die Gesamtverantwortung<br />

einschließlich der Planungsverantwortung“. Sie haben dafür Sorge zu<br />

tragen, dass die „…erforderlichen und geeigneten Dienste, Einrichtungen und<br />

Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend<br />

ausreichend zur Verfügung stehen“.<br />

In § 80 KJHG sind das Instrumentarium und die Verfahrensschritte, die anzuwenden<br />

sind, um der gesetzlichen Planungsverpflichtung zur Jugendhilfeplanung zu entsprechen,<br />

näher beschrieben. Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung, in diesem Fall der<br />

sozialräumlichen Jugendhilfeplanung sind:<br />

1. „den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,<br />

2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen<br />

der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen<br />

mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und<br />

3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und<br />

ausreichend zu planen.“ (§ 80 KJHG, Abs. 1)<br />

Die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe sind in allen Phasen des Planungsprozesses<br />

frühzeitig zu beteiligen. (§ 80 KJHG, Abs. 3)<br />

Zur Umsetzung dieser Planungsvorgaben hat sich der Kinder- und Jugendhilfeausschuss<br />

der Stadt Dortmund für ein „Baustein-Konzept“ entschieden. Der komplexe Auftrag der<br />

Jugendhilfeplanung wurde in mehrere, voneinander getrennte Planungsprojekte geteilt:<br />

Jugendpolitische Leitlinien<br />

Erzieherische Hilfen<br />

Kinder und Jugendförderung<br />

Tageseinrichtungen für Kinder<br />

Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in allen<br />

Dortmunder Stadtbezirken<br />

Neben dem zielorientierten Ansatz der „Jugendpolitische Leitlinien“ und den<br />

fachbereichsorientierten Ansätzen der „Erzieherischen Hilfen“, der „Kinder- und<br />

Jugendarbeit“ und der „Tageseinrichtungen für Kinder“, stellt die „Sozialräumliche<br />

Jugendhilfeplanung“ ein wichtiges Bindeglied und notwendige Ergänzung im Rahmen<br />

des Gesamtkonzeptes der Jugendhilfeplanung in Dortmund dar.<br />

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