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Bestandsaufnahme - Digistadtdo

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2.6. Sozialraumübergreifende Angebote<br />

In allen Dortmunder Stadtbezirken sind mehrere jugendhilferelevante Einrichtungen und<br />

Institutionen tätig, die ihren Schwerpunkt nicht in einem Sozialraum haben, sondern deren<br />

Tätigkeiten auf den gesamten Stadtbezirk und darüber hinaus reichen.<br />

Hierzu zählen:<br />

• die Kontaktstellen für die Evangelische Jugendarbeit<br />

• die Dekanatstelle für die Katholische Jugendarbeit sowie die<br />

Bürogemeinschaft für die Katholische Jugendarbeit<br />

• die Stadtteilbibliotheken<br />

• die städtischen Musikschulen<br />

• die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und<br />

Jugendlichen (RAA)<br />

Darüber hinaus gibt es Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe, die dezentral in allen<br />

Dortmunder Stadtbezirken in der gleichen Angebotsstruktur den Kindern, Jugendlichen<br />

und deren Familien als Beratungs- und Hilfeeinrichtung zur Verfügung stehen. In diesem<br />

Zusammenhang sind folgende Institutionen zu nennen:<br />

Jugendhilfedienst<br />

Der Jugendhilfedienst ist in der Regel in den Bezirksverwaltungsstellen untergebracht und<br />

für alle Ortsteile des Stadtbezirkes zuständig.<br />

Hier werden folgende Aufgaben nach dem KJHG erfüllt:<br />

Seite 18<br />

• Beratung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in Fragen der<br />

Erziehung<br />

• Trennungs- und Scheidungsberatung gem. § 17 KJHG<br />

• Gewährung und Begleitung von Hilfen für Kinder und Jugendliche<br />

innerhalb und außerhalb der Familie<br />

• Einleitung von und Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen<br />

Verfahren<br />

• Führung von Vormundschaften und Beistandschaften<br />

• Jugendgerichtshilfe<br />

• die wirtschaftliche Jugendhilfe (finanzielle Regelung der Jugendhilfemaßnahmen,<br />

Anspruchsverfolgung)<br />

• Beistandschaften (Wahrnehmung der Rechte von Kindern, Beratung und<br />

Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft sowie der Durchsetzung von<br />

Unterhaltsansprüchen etc.)<br />

• Unterhaltsvorschuss (Leistungen für Kinder unterhalb des 12. Lebensjahres,<br />

die mit einem Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt<br />

erhalten)

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