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Bestandsaufnahme - Digistadtdo

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Sozialräumliche Jugendhilfeplanung in den Dortmunder Stadtbezirken -<br />

Bedarfseinschätzung und Maßnahmenplanung<br />

1. Grundsätzliche Erläuterungen zur Maßnahmenplanung<br />

„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung<br />

(…) den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse<br />

und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen<br />

mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln…“ (§ 80 KJHG)<br />

Während der Diskussionen in den Sozialraumgruppen zur Einschätzung und Begründung<br />

des für notwendig erachteten Handlungsbedarfs zur Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

von Kindern und Jugendlichen wurde folgende Begriffsdefinition zugrunde gelegt:<br />

Bedürfnisse sind „Mangelgefühle des Menschen“, die sich über eine subjektiv erlebte<br />

Mangellage begründen.<br />

Bedarfe sind die Dienste und Leistungen, die zur Befriedigung von Bedürfnissen für<br />

erforderlich gehalten oder die zur Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens für<br />

notwendig erachtet werden.<br />

Demzufolge ist „Bedarf“ im planerischen Sinn die politische Verarbeitung von<br />

Bedürfnissen; es ist die Eingrenzung von Bedürfnissen auf das aufgrund politischer Entscheidungen<br />

für erforderlich und gleichzeitig für machbar Gehaltene. 5<br />

Darüber hinaus war allen Beteiligten klar, dass sich die Festlegung eines Bedarfs immer<br />

im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung von im Zusammenhang mit schwierigen<br />

Lebenssituationen junger Menschen wahrgenommenen Hilfebedarfen und den durch die<br />

schwierige Finanzsituation der Kommunen begrenzten Umsetzungsmöglichkeiten bewegt.<br />

Aus diesem Grund haben sich alle am Planungsprozess Beteiligten daran orientiert,<br />

Bedarfe vorzuschlagen, die nach ihrer Einschätzung eine reale Umsetzungsmöglichkeit<br />

beinhalten. In diesem Zusammenhang ist vor allen Dingen geprüft worden, ob<br />

• der zu erwartende Erfolg der Maßnahme in einem adäquaten Verhältnis zu<br />

den dafür einzusetzenden Mitteln steht<br />

• alle Möglichkeiten zur Nutzung von Vernetzungs- und Synergieeffekten im<br />

Stadtbezirk ausgeschöpft wurden.<br />

In den Sozialraumgruppen wurde vereinbart, dass sich alle Einrichtungen auf der Grundlage<br />

des erhobenen Bestands in einrichtungsinternen Diskussionen sowie in Gesprächen<br />

mit Kindern und Jugendlichen auf die Erörterung des Bedarfs vorbereiten.<br />

5 Jordan/Schone – Handbuch der Jugendhilfeplanung – Votum Verlag 1998<br />

Seite 24

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