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Jahrgang 1 / 2011 - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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Territorio y la Dignidad« 1990. Mittels des Gesetzes 1254 hat Bolivien das<br />

Abkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Gesetz angenommen,<br />

und 1994 folgte die Deklaration des Staates als multiethnisch<br />

und plurikulturell in der Verfassung, die Anerkennung der ökonomischen,<br />

sozialen und kulturellen Rechte der indigenen Völker, des Rechts auf Titulierung<br />

der sogenannten gemeinschaftlichen indigenen Ländereien (»Tierra Comunitaria<br />

de Origen« – TCO) und der Nutzung der darin existenten natürlichen<br />

Ressourcen (Artikel 1 und 171 der Verfassung) 28 .<br />

Das Erdgasgesetz Nr. 3058 von 2005 ist die erste erdgasbezogene Gesetzgebung,<br />

welche die Rechte der indigenen und originären Gemeinschaften<br />

über ihre Territorien berücksichtigt, was entscheidend ist, wenn man beachtet,<br />

dass sich ein guter Teil der Erdöl- und Erdgasgebiete auf als solchen anerkannten<br />

gemeinschaftlichen indigenen Ländereien befindet. 29 Eine andere<br />

Problematik tut sich auf, wo die Erdgas-Pipelines auf indigenen Territorien<br />

konstruiert werden. Die Phasen der Exploration, Perforation, Exploitation<br />

und Weiterverarbeitung der Kohlenwasserstoffe ziehen ernste Konsequenzen<br />

für das soziale und kulturelle Leben der Völker mit sich, denn die Territorien<br />

gelten als Ausgangsbasis für die kulturelle, soziale, religiöse, spirituelle,<br />

politische und ökonomische Entfaltung der indigenen Gemeinschaften. 30<br />

Im Rahmen der großen sozialen Mobilisierungen ab dem Jahr 2000 forderten<br />

indigene Völker spezifische Rechte, wie etwa das Recht auf vorherige Befragung<br />

beziehungsweise Veto in Bezug auf die Erdgasförderung in ihren<br />

Territorien, ebenso wie eine »Wiedereroberung des Erdgases« seitens des bolivianischen<br />

Staates. Diese Forderungen können als Teil eines »Prozesses der<br />

Erweiterung der Organisationsbasis der indigenen Völker und als allmähliche<br />

Einforderung der im Abkommen 169 der ILO festgesetzten Rechte« 31<br />

beschrieben werden. Das Erdgasgesetz Nr. 3058 hat einen großen Teil der<br />

Forderungen von indigenen und bäuerlichen Akteuren zu indigenen Rechten<br />

und Umweltschutz übernommen. Einerseits definiert es die Protagonistenrolle<br />

des Staates im Erdgassektor, andererseits legt es spezifische Rechte<br />

von indigenen Völkern fest. 32 Im Titel VII sind folgende spezifische Rechte<br />

aufgelistet: »Befragung und Partizipation der bäuerlichen, indigenen und<br />

originären Völker« im Hinblick auf Erdgasförderung in ihren Territorien<br />

(Kapitel I), diesbezügliche »Kompensationen und Entschädigungen« (Kapi-<br />

28 Vgl. Carlos Romero; Susana Rivero: Hidrocarburos, convulsión social y derechos indígenas en Bolivia.<br />

http://observatorioetnico.org (http://tinyurl.com/6gybjb9; 10.09.2008), S. 6.<br />

29 In Bolivien zählte das Unternehmen REPSOL YPF im Jahr 2005 beispielsweise mit 22 Erdölfeldern auf einer<br />

Fläche von 4,9 Millionen Hektar, wobei diese 17 Gemeinschaftliche Indigene Ländereien in Amazonien und<br />

dem Chaco überlagerten.<br />

30 Siehe dazu Radhuber 2009 (s. Anm. 9) und Carlos Romero: La gestión integrada de los recursos naturales<br />

como fundamento de la territorialidad indígena. In: Derechos Humanos y Acción Defensorial. Revista especializada<br />

del Defensor del Pueblo de Bolivia: Derechos Indígenas. Año 1 No 1, La Paz 2006.<br />

31 Romero; Rivero 2008 (s. Anm. 28), S. 7.<br />

32 Vgl. Schilling-Vacaflor 2006 (s. Anm. 15), S. 10; vgl. Romero; Rivero 2008 (s. Anm. 28), S. 8-10.<br />

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