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Jahrgang 1 / 2011 - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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flächenwasserkörper schützen, verbessern und sanieren. 18 Mit diesen Forderungen<br />

an den Zustand der Gewässer gewinnt die Renaturierung und Revitalisierung<br />

von europäischen Fließgewässern an Bedeutung. Da in Europa<br />

die nationalen Wasserhaushaltsgesetze an die EG-WRRL angepasst werden,<br />

bildet sie die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Rückbau von Talsperren.<br />

19<br />

Zur Einstufung des ökologischen Zustands von Fließgewässern werden<br />

biologische, hydromorphologische, chemische und allgemeine physikalischchemische<br />

Qualitätskomponenten sowie spezifische Schadstoffe betrachtet.<br />

Zu den hydromorphologischen Komponenten 20 gehört unter anderem die<br />

Durchgängigkeit des Fließgewässers. 21<br />

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Künstliche und erheblich veränderte Gewässer,<br />

worunter Stauseen fallen, können die ökologischen Kriterien der<br />

EG-WRRL nicht erfüllen. Deshalb wird für sie lediglich ein ökologisches Potential<br />

angenommen, dessen Kriterien niedriger angesetzt sind als die für einen<br />

guten ökologischen Zustand. Als ausschlaggebende Begründung dient<br />

der oft zitierte sozioökonomische Nutzen für die Gesellschaft. Konkret heißt<br />

das: wenn eine Talsperre relativ viel Strom oder Trinkwasser liefert, kann<br />

von ihrem Rückbau oder der Anbringung von Fischwanderhilfen abgesehen<br />

werden.<br />

Doch die nach wie vor weitverbreitete Unterbrechung der Längsdurchgängigkeit<br />

der Gewässer durch Querbauwerke stellt nach einer Bestandsaufnahme<br />

im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie die häufigste Ursache<br />

dafür dar, dass das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie als unwahrscheinlich<br />

eingeschätzt wird. 22 In diesem Sinne kann der Rückbau von<br />

sowohl weiteren kleinen Querbauwerken als auch kleinen und mittleren Talsperren<br />

gefordert werden, um so die Durchgängigkeit wiederherzustellen<br />

und die gewässerökologische Qualität zu erhöhen.<br />

18 Vgl. Europäische Gemeinschaft: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der<br />

Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie), AB1, L 327 vom 22.12.2000, S. 1-73.<br />

19 Vgl. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) (Hrsg.): Weiterbildendes<br />

Studium Wasser und Umwelt: Durchgängigkeit und Habitatmodellierung von Fließgewässern, Weimar<br />

2005.<br />

20 Darunter werden die Art und Weise der Sohlstruktur, der Uferbefestigung, des Sohlsubstrates sowie in gewissem<br />

Umfang auch die angrenzende Aue verstanden.<br />

21 Vgl. Sten Meusel: Weiterentwicklung der stoffbezogenen Maßnahmenplanung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie<br />

am Beispiel des Einzugsgebietes der Ilm, Weimar 2008.<br />

22 Vgl. European Environmental Bureau: 10 years of the Water Framework Directive: A Toothless Tiger? A<br />

snapshot assessment of EU environmental ambitions. July 2010.<br />

http://www.eeb.org (http://tinyurl.com/66xxtxw; 10.05.<strong>2011</strong>).<br />

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