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Jahrgang 1 / 2011 - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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Laut Bundesregierung ist der überwiegende Teil der als VS eingestuften<br />

Akten mit dem Stempel »VS-NfD« versehen. 32 Der Freiburger Historiker<br />

Josef Foschepoth schätzt den Bestand an Verschlusssachen bei Bundesministerien,<br />

Nachrichtendiensten, obersten Gerichten und dem Bundestag auf<br />

insgesamt ca. 7,5 Millionen Schriftstücke 33 und ist der Ansicht, dass »<br />

[a]ngesichts von Millionen bislang nicht zugänglicher VS-Akten […] die Geschichte<br />

der Bundesrepublik noch nicht geschrieben [ist]« 34 . Bei der Durchsicht<br />

von über 30 Jahre alten Akten zur CD im PA AA fällt auf, dass viele Dokumente<br />

den Hinweis »VS-NfD« tragen, bei denen nicht recht ersichtlich ist,<br />

warum ein Geheimhaltungsbedürfnis – zum Zeitpunkt der Erstellung und<br />

danach – erforderlich war. Die These vom überaus freizügigen Gebrauch des<br />

»VS-NfD«-Stempels bestätigen innerbehördliche Schreiben des AA. So<br />

schrieb beispielsweise der Staatssekretär des AA am 27. März 1968 an »die<br />

Herren Leiter der Arbeitseinheiten im Hause« in einem als »VS-NfD« eingestuften<br />

Hauserlass: »Der VS-Verkehr hat im Auswärtigen Amt einen Umfang<br />

angenommen, der die vorschriftsmäßige Behandlung der VS außerordentlich<br />

erschwert. Ich habe festgestellt, daß in Abweichung von den Bestimmungen<br />

der VS-Anweisung Schriftstücke in erheblichem Umfange höher<br />

eingestuft werden, als es nach den Vorschriften des § 4 der VS-Anweisung<br />

erforderlich wäre. Ich bitte daher, bei der Einstufung der VS einen wesentlich<br />

strengeren Maßstab als bisher anzulegen. Die Arbeitseinheiten sind verpflichtet,<br />

laufend […] für die weitgehende Herabstufung des VS-Schriftgutes<br />

zu sorgen.« 35<br />

Obwohl die VSA eine ständige Überprüfung der Geheimhaltungsnotwendigkeit<br />

der eingestuften Bestände vorsieht, ist diese Vorschrift laut Michael<br />

Hollmann, dem Leiter der Abteilung Bundesrepublik Deutschland des Bundesarchivs,<br />

»in den vergangenen 60 Jahren seit der Gründung der Bundesrepublik<br />

Deutschland nur in sehr unzureichendem Maße tatsächlich umgesetzt<br />

worden« 36 .<br />

32 BT-DS 16/11354 vom 12.12.2008, Antwort auf Frage 3.<br />

33 Josef Foschepoth: Staatsschutz und Grundrechte in der Adenauerzeit. In: Niederhut; Zuber 2010 (s. Anm.<br />

30), S. 29. – Foschepoth dürfte mit dieser Zahl die Verschlusssachen ab der Stufe VS-V meinen, die getrennt<br />

vom regulären Aktenbestand in den VS-Registraturen aufbewahrt werden. Die Anzahl von als VS-NfD eingestuften<br />

Dokumenten dürfte deutlich höher liegen. VS-NfD-Dokumente werden in der Regel nach 30 Jahren<br />

mit dem uneingestuften Aktenbestand zur Einsicht freigegeben. Daneben gibt es noch die VS-Akten in<br />

den Archiven. Die archivierten VS-Sachen belaufen sich laut BT-DS 17/3804 auf 577 laufende Meter im Bundesarchiv<br />

und ca. 3500 laufende Meter im Freiburger Militärarchiv. Für das PA AA lautet die Antwort: »Aus<br />

den Jahren 1949 bis 1975 werden im Politischen Archiv ca. 8.000 Verschlusssachen (VS-) Archivbände verwahrt.«<br />

(Frage 7a.) Dazu kommen die VS-Dokumente der Landesarchive, laut Umfrage des Landesarchivs<br />

NRW weitere 1,4 Regalkilometer. – Vgl. ebd., S. 29.<br />

34 Ebd., S. 27.<br />

35 PA AA: Zwischenarchiv Bd. 125.131, AZ ZB 9-82.00/0 VS-NfD: Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes<br />

an die Herren Leiter der Arbeitseinheiten im Hause, Betr.: Behandlung von Verschlusssachen (VS) im Auswärtigen<br />

Amt, 27. März 1968. – Ein ähnlicher Hauserlass vom 28.12.1977 klingt nur unwesentlich anders.<br />

36 Michael Hollmann: Verschlusssachen im Bundesarchiv. In: Niederhut; Zuber 2010 (s. Anm. 30), S. 114.<br />

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