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Jahrgang 1 / 2011 - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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Marziyeh Bakhshizadeh<br />

Frauenrechte und drei Lesarten des Islam im Iran<br />

seit der Revolution 1979<br />

Über das Verhältnis zwischen Islamischen Richtlinien und der Gleichberechtigung<br />

von Frauen wird heutzutage viel diskutiert. Zahlreiche Bücher und<br />

Artikel wurden und werden zu dem Thema veröffentlicht. Die Frage, ob die<br />

Gleichberechtigung der Frauen als ein sehr wichtiger Teil der Menschenrechte<br />

mit den islamischen Richtlinien vereinbar ist, ist nach wie vor aktuell.<br />

Dies gab mir auch die Motivation, meine Doktorarbeit über diese Fragestellung<br />

zu schreiben. Ich habe den Iran als mein Forschungsfeld ausgewählt,<br />

weil das Land seit der Revolution von 1979 durch die Gesetze des Islam<br />

geprägt ist und angeblich nach islamischen Gesetzen und Vorschriften regiert<br />

wird. Der Iran bietet also einen Zugang, um in der Praxis die Stellung<br />

von Frauen in einem vom Islam geprägten Land zu untersuchen.<br />

Um die Auffassung der beherrschenden Lesart des Islam im Iran in Bezug<br />

auf die Gleichberechtigung der Frauen nachzuvollziehen, lässt sich die Debatte<br />

über die Ratifizierung der CEDAW (Konvention zur Abschaffung jeder<br />

Form von Diskriminierung der Frau) heranziehen. Im Jahr 2002 gab die damalige<br />

Regierung unter Präsident Khatami bekannt, dass sie die CEDAW-<br />

Konvention grundsätzlich akzeptieren würde, wenn sichergestellt sei, dass<br />

ihre Bestimmungen nicht im Widerspruch zu islamischem Recht stünden.<br />

Die Konvention wurde daraufhin als Gesetzesvorlage im Parlament zur Diskussion<br />

gestellt. Schließlich wurde sie allerdings – eben wegen des Widerspruchs<br />

zu den islamischen Gesetzen – durch den Wächterrat abgelehnt. Der<br />

Wächterrat hat die Aufgabe, alle vom Parlament vorgelegten Beschlüsse auf<br />

ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des Islam und der Verfassung der<br />

Islamischen Republik Iran hin zu überprüfen. 1<br />

Als Begründung für die Ablehnung der Konvention erklärte der Vorsitzende<br />

des Wächterrats: »Die vollkommene Gleichberechtigung von Frau<br />

und Mann gleicht dem Trampeln auf den wichtigsten islamischen Bestimmungen<br />

und bedeutet letztendlich den Verzicht auf die essentiellen Bestimmungen<br />

des Korans.« 2<br />

1 Verfassung der Islamischen Republik Iran, Artikel 94.<br />

http://www.islam.de (http://tinyurl.com/64oa5ae; 18.02.<strong>2011</strong>).<br />

2 Brief Nr. 303972-82 am 18.08.2003.<br />

http://www.rangaranggroup.com (http://tinyurl.com/3vunmq7; 25.05.2010); eigene Übersetzung.<br />

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